Feedback
DE | EN
Touring Artists > Home

Aktuelles

Offene Konsultation der EU: Aufruf zur Beteiligung

Online-Fragebogen zur Verbesserung des Schengen-Visa-Verfahrens. Feedback erbeten bis zum 17. Juni 2013: www.ec.europa.eu.

Broschüre touring artists TO GO

Die kompakte Begleitbroschüre "touring artists TO GO" kann kostenlos bezogen werden unter info[at]touring-artists.info.

 

DAS INFORMATIONSPORTAL FÜR INTERNATIONAL MOBILE KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLER

Ein Tänzer aus Uruguay wird für eine fünfmonatige Produktion in Deutschland engagiert. Neben einem Visum benötigt er auch eine Arbeitsgenehmigung.

Werden Kunstwerke für eine Ausstellung temporär nach Riga gebracht, ist eine Rückwarenregelung unerlässlich, damit beim Rücktransport Schwierigkeiten mit dem deutschen Zoll vermieden werden.

Eine in Deutschland ansässige Schauspielerin muss ihre Gage für eine Produktion in Großbritannien in Deutschland versteuern; ein Installationskünstler aus Deutschland in derselben Produktion dagegen in Großbritannien.

Die Sozialversicherung bleibt bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU bis zu 24 Monaten im Heimatland bestehen. Dies gilt gleichermaßen für Künstlerinnen und Künstler, die in Deutschland über die KSK versichert sind.

Ein Künstler aus Deutschland arbeitet für drei Jahre in Frankreich. Seine deutsche Haftpflichtversicherung schützt ihn über diesen Zeitraum.

Das Werk einer italienischen Künstlerin, welches in Deutschland geschaffen und dort von einem Dritten verwendet wurde, ist durch das deutsche Urheberrecht geschützt. Hier gilt das Territorialitätsprinzip.

 

Ein Projekt vonLogo - Internationales Theaterinstitut in DeutschlandLogo - IGBK - Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste
Gefördert durchLogo - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien