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Glossar

Name des Begriffes: Beitragsbemessungsgrenze
Beschreibungen des Begriffes:

Beitragsbemessungsgrenze

Begriff des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB IV). Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der monatliche Bruttolohnbetrag, bis zu dem anteilig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung errechnet werden. Die Grenze wird jährlich angepasst. Wenn ein:e Erwerbstätige:r mit dem Bruttoeinkommen über dieser Grenze liegt und gesetzlich versichert bleibt, ist der Teil des Einkommens über der Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Beiträge irrelevant. Das heißt oberhalb der Grenze bleiben die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge konstant.

Quelle: touring artists Sozialversicherung

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