Verbrauchsteuern sind Abgaben, die auf bestimmte Waren berechnet werden. Dies sind Waren des täglichen Konsums, bspw. Kaffee oder Strom, die in den Einzelverbrauchsteuergesetzen näher bestimmt sind. Es handelt sich um indirekte Steuern, da sie zwar bei dem oder der Hersteller:in oder Händler:in erhoben werden, diese:r sie über den Verkaufspreis jedoch meist auf den Kunden oder die Kundin abwälzt. Auf die Verbrauchsteuern wird Umsatzsteuer erhoben.
Quelle: Zoll online, redaktionell bearbeitet