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Glossar

Name des Begriffes: Wahrnehmungsvertrag
Beschreibungen des Begriffes:

Wahrnehmungsvertrag

Mit einem Wahrnehmungsvertrag überträgt ein:e Urheber:in die Wahrnehmung der Nutzungsrechte sowie die Einziehung von Vergütungsansprüchen aus Nutzungen gegenüber Dritten an eine Verwertungsgesellschaft. Diese nimmt die Rechte treuhänderisch für Inhaber:innen von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten wahr.

Quelle: VG Bild-Kunst, redaktionell bearbeitet

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