Der Wohnsitzstaat ist der Staat, in der eine natürliche Person ihren ständigen Wohnsitz hat oder ihren sogenannten gewöhnlichen Aufenthalt, das heißt einen ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer. Er dient bspw. zur Feststellung der Steuerpflicht oder einer behördlichen Zuständigkeit.
Ein:e Steuerpflichtige:r gilt im Wohnsitzstaat in der Regel als unbeschränkt steuerpflichtig. Das Gegenstück ist der Quellenstaat.
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