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Glossar

Name des Begriffes: Blaue Karte EU
Beschreibungen des Begriffes:

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU (engl. EU Blue Card) ist ein Aufenthaltstitel nach dem in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz (§ 19a AufenthG). Europäische Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2009/50/EG des Europäischen Rates vom 25. Mai 2009. Die Blaue Karte EU ist der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in den Staaten der EU. Neben einem Hochschulstudium ist ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt für den Erhalt erforderlich. Die Karte wird zunächst für vier Jahre erteilt, bei kürzeren Arbeitsverträgen für deren Laufzeit plus drei Monate.

Quelle: Bundesministerium des Innern, AufenthG, redaktionell bearbeitet

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