Der Bruttolistenpreis eines Fahrzeuges ist relevant, um die private Nutzung nach der – nicht unumstrittenen – 1 %-Methode zu ermitteln. Hier wird der Privatnutzungsanteil pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises berechnet. Der Bruttolistenpreis ist der Wert, den bspw. ein Pkw als Neuwagen hatte, zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung und inkl. Umsatzsteuer.
Quelle: Gründerlexikon, redaktionell bearbeitet