Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) bzw. European Health Insurance Card (EHIC) können EU-Bürger:innen medizinisch erforderliche staatliche Gesundheitsdienstleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 28 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz in Anspruch nehmen. Sie werden zu denselben Bedingungen und Kosten – in einigen Ländern auch kostenlos – behandelt wie die Versicherten des betreffenden Landes. Ggf. entstehende Kosten werden in der Regel von der eigenen Krankenkasse rückwirkend erstattet. Die Karte ist kostenlos und wird von den Krankenkassen ausgegeben. Sie ist jedoch kein Ersatz für eine Auslandskrankenversicherung.
Quelle: Europäische Kommission, redaktionell bearbeitet