Der Europäische Binnenmarkt ist eine im Jahr 1993 in Kraft getretene Vereinbarung auf dem Weg zur wirtschaftlichen Integration innerhalb der damaligen Europäischen Gemeinschaften (EG). Er umfasst die Mitgliedstaaten der EU sowie die Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Vereinbarung beinhaltet vier Grundfreiheiten: die Personenfreizügigkeit, der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, redaktionell bearbeitet