Begriff des deutschen Umsatzsteuergesetzes (§ 19 UStG). Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregel, durch die Unternehmer:innen mit niedrigen Umsätzen die Möglichkeit haben, hinsichtlich der Umsatzsteuer wie Nichtunternehmer:innen behandelt zu werden. Kleinunternehmer:innen können auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten. Im Gegenzug sind sie dann allerdings auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmen ausgeschlossen.
Als Kleinunternehmer:in gilt, wessen Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer 22 000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Ein:e Unternehmer:in hat das Wahlrecht, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet werden soll oder nicht.
Quelle: UStG, mediafon. Ratgeber Selbstständige, Wikipedia, redaktionell bearbeitet