Die Schengener Abkommen bestehen aus zwei internationalen Verträgen, die seit dem Jahr 1995 angewendet werden:
- das Schengener Abkommen von 1985 zum schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen und
- das Schengener Durchführungsabkommen von 1990 über eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik.
Der sogenannte Schengen-Besitzstand, also die Schengener Abkommen und die Regelungen zu ihrer Durchführung, wurden mit dem Vertrag von Amsterdam zum 1. Mai 1999 Teil des EU-Rechts. Seitdem müssen alle neuen EU-Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand in ihr nationales Recht übernehmen.
Zum Schengen-Raum gehören zurzeit 22 EU-Staaten, welche die Regelungen voll anwenden (Stand: Februar 2015): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Die EU-Staaten Bulgarien, Kroatien und Rumänien wenden den Schengen Acquis bisher noch nicht vollständig an. Die EU-Staaten Zypern, Irland und das Vereinigte Königreich Großbritannien sind keine Parteien des Schengener Abkommens, setzen aber einige der Regelungen um.
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben Assoziierungsabkommen unterzeichnet und sind dem Besitzstand beigetreten.
Quelle: Auswärtiges Amt, redaktionell bearbeitet