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Name des Begriffes: Solidaritätszuschlag
Beschreibungen des Begriffes:

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Zuschlagsteuer, die in Deutschland auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie andere Steuern erhoben wird und dem Bund zusteht. Die Einführung im Jahr 1991 wurde vorwiegend mit den Kosten der Deutschen Einheit und des „Aufbau Ost“ begründet. Seit 1998 beträgt der Steuersatz 5,5 % und wird in der gesamten Bundesrepublik Deutschland erhoben. Rechtsgrundlage ist das Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG).

Quelle: Wikipedia, redaktionell bearbeitet

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