Um die erheblichen Unsicherheiten zu beseitigen, die durch die Vielzahl von Kriterien zur Bestimmung eines Angestelltenverhältnisses entstehen können, wurde im Jahr 1999 das Statusfeststellungsverfahren eingeführt. Die zuständige Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) prüft auf Antrag, ob eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund