In Deutschland sind selbstständige Künstler:innen sowie Publizisten und Publizitinnen seit dem Jahr 1983 durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Seit 1995 wurde der Versicherungsschutz zudem um die soziale Pflegeversicherung erweitert.
Die Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge entspricht derjenigen der Arbeitnehmer:innen in Deutschland: Versicherte zahlen wie diese den halben Beitrag als „Arbeitnehmeranteil“; der „Arbeitgeberanteil" wird über die Künstlersozialabgabe (KSA) durch die Verwerter:innen sowie durch einen Bundeszuschuss aufgebracht.
Künstler:innen sowie Publizisten und Publizistinnen versichern sich über die Künstlersozialkasse (KSK). Sie ist Ansprechpartner für Fragen und beratend tätig.
Quelle: BMAS