Hier finden sich Informationen zum Sozial-Versicherungs-System in Deutschland in einfacher Sprache
Das Sozial-Versicherungs-System in Deutschland ist sehr wichtig.
Es hilft den Menschen in Deutschland bei verschiedenen Problemen.
Es hilft zum Beispiel bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflege.
Es gibt mehrere Sozial-Versicherungen für verschiedene Aufgaben.
Die Sozial-Versicherungen arbeiten zusammen.
Eine Sozial-Versicherung funktioniert als Solidar-Gemeinschaft.
Das bedeutet, dass sehr viele Menschen Mitglieder sind.
Und dass alle Mitglieder einen Beitrag bezahlen.
Die Sozial-Versicherung in Deutschland hat 5 Teile:
Im Internet findet man weitere Informationen über verschiedene Formen von Arbeit.
Und Informationen zur Sozial-Versicherung in Deutschland.
Dafür kann man hier auf den Link klicken:
Soziale Sicherung im Überblick 2023.
Angestellte
Menschen, die für andere arbeiten, nennt man Angestellte.
Angestellte Mitarbeiter müssen versichert sein.
Das passiert automatisch.
Wenn Angestellte sehr viel Geld verdienen, gilt:
Sie sind nicht automatisch versichert.
Ab welchem Einkommen das gilt, ist im Gesetz festgelegt.
Der Fachbegriff hierfür ist Pflichtversicherungs-Grenze oder Beitragsbemessungs-Grenze.
Wenn man weitere Informationen zu dem Thema braucht, kann man diesen Link anklicken:
Pflichtversicherungs-Grenze oder Beitragsbemessungs-Grenze (BBG).
Um die Sozial-Versicherungen kümmern sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber berechnen, wie viel man für die verschiedenen Versicherungen monatlich bezahlen muss.
Das sind die Beiträge.
Die Hälfte der Beiträge bezahlen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die andere Hälfte bezahlen die Angestellten.
Angestellte werden auch Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin genannt.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen an die Kranken-Versicherungen.
Die Kranken-Versicherung leitet das Geld an die Renten-Versicherung und die Arbeitslosen-Versicherung weiter.
Das Geld für die Unfall-Versicherung bezahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ganz für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es gibt gesetzliche Krankenkassen und private Krankenkassen.
Dazu gibt es weitere Informationen unten im Text.
Viele Angestellte sind bei einer gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert.
Man kann es sich aussuchen, bei welchem Anbieter man krankenversichert sein will.
Wenn man sehr viel Geld verdient, kannst man sich auch privat krankenversichern.
Dazu muss man im Jahr 2025 über 73.000 Euro Brutto-Lohn im Jahr
oder über 6.150 Euro im Monat verdienen.
Bruttolohn bedeutet:
Von dem Lohn wurden noch keine Steuer oder Geld für die Versicherungen abgezogen.
Weitere Informationen dazu findet man, wenn man diesen Link anklickt: Stand 2025.
Wenn man nicht mehr angestellt arbeitet, sondern selbstständig arbeiten will, gilt:
Man kann sich freiwillig in der Arbeitslosen-Versicherung versichern.
Es gibt keine andere Möglichkeit sonst in der Arbeitslosen-Versicherung versichert zu sein.
Was Selbstständigkeit ist, wird im Text weiter unten erklärt.
Für weitere Informationen kann man die folgende Zeile anklicken:
freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Wenn man als Künstlerin oder Künstler an einem Theater mitarbeitet, muss das Theater eine extra Versicherung abschließen:
Eine Versicherung bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen.
Wenn man weitere Informationen benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: hier.
Selbstständig Tätige
Selbstständigkeit bedeutet, dass man für sich selbst arbeitet und alles selbst entscheiden kann und sein eigenes Geld verdient.
Das bedeutet aber, dass man sich selbst um seine Versicherung kümmern muss.
Man muss die Beiträge dann direkt an die Versicherungen bezahlen.
Wir empfehlen Künstlerinnen und Künstler und Schriftstellerinnen und Schriftstellern, die selbstständig arbeiten, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden.
Die Abkürzung für die Künstlersozialkasse ist KSK.
Wenn man weitere Informationen benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: hier.
Kranken-Versicherung für Selbstständige
Wenn man selbstständig arbeitet, muss man sich privat krankenversichern.
In manchen Fällen kannst man sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Das geht aber nur, wenn die Künstlersozialkasse einen nicht aufnehmen kann.
Man kann sich auch freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, wenn man aufhört angestellt zu arbeiten.
Dann endet die automatische Pflicht-Versicherung.
Für eine freiwillige Weiter-Versicherung muss man aber für eine bestimmte Zeit bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein.
Wenn man weitere Informationen benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: hier.
Und hier für weitere Details.
Wenn man in anderen Staaten der Europäischen Union gearbeitet hat und dort gesetzlich krankenversichert war, gilt:
Diese Zeit zählt auch für Deutschland.
Die Zeit, in der man in einem anderen Staat der Europäischen Union versichert war, wird auch Vorversicherungszeit genannt.
Wenn man keine Vorversicherungszeiten hat, kann man nur über die Künstlersozialkasse in die gesetzliche Krankenkasse eintreten.
Wenn man über 55 Jahre alt ist und selbstständig arbeitet und keine Vorversicherungszeit hat, gilt:
Es ist sehr schwierig in die freiwillige gesetzliche Kranken-Versicherung zu kommen.
Pflege-Versicherung für Selbstständige
Eine Pfleg-Versicherung muss man über die Kranken-Versicherung abschließen.
Altersvorsorge für Selbstständige
Man kann für das Alter, wenn man nicht mehr arbeiten kann, Geld sparen.
Dafür kann man privat eine Altersvorsorge haben oder in die gesetzliche Renten-Versicherung eintreten.
Manche Berufsgruppen müssen bei der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sein.
Es ist ihre Pflicht.
Das sind zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer oder Handwerkerinnen und Handwerker, die selbstständig arbeiten.
Künstlerinnen und Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, zahlen dadurch auch in die gesetzliche Renten-Versicherung ein.
Noch gibt es für Personen, die selbstständig arbeiten, keine Pflicht rentenversichert zu sein.
Darüber wird aber gesprochen.
Unfall-Versicherung für Selbstständige
Wenn man als Fotografin oder Fotograf oder als Grafikdesignerin oder Grafikdesigner arbeitet, muss man gesetzlich unfallversichert sein.
Die Versicherung heißt BG ETEM.
Wenn man weitere Informationen benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: BG ETEM.
Die anderen Berufsgruppen können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfall-Versicherung VGB versichern.
Wenn man weitere Informationen benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: VGB.
Gesetzliche Kranken-Versicherung oder private Kranken-Versicherung
Private Kranken-Versicherung (PKV)
Die Abkürzung für private Kranken-Versicherung ist PKV.
Wie viel Beitrag man für die PVK bezahlen muss, hängt vom Alter, dem Beruf und dem Gesundheits-Zustand ab.
Wenn man angestellt arbeitet, bezahlt der Arbeitgeber einen Teil des Geldes.
Das nennt man Zuschuss.
Man kann selber entscheiden, welche Leistungen man bei der PKV versichern möchte.
Wenn man viele Krankheiten hat oder älter wird, wird die PKV teurer.
Wenn man zu einem Arzt geht oder eine andere medizinische Leistung nutzt, bekommt man eine Rechnung.
Die muss man bezahlen und dann an seine PKV schicken.
Dann bekommt man das Geld zurück.
Wenn man ins Krankenhaus muss, bezahlt die PKV meistens die Rechnung direkt.
Gesetzliche Kranken-Versicherung (GKV)
Das Wort gesetzliche Kranken-Versicherung wird mit GKV abgekürzt.
Die GKV funktioniert durch das Prinzip der Solidar-Gemeinschaft.
Das bedeutet, dass alle Mitglieder der Gesellschaft einen Beitrag zahlen. Und alle Menschen bekommen die gleichen Leistungen, wenn sie krank sind.
Das steht im Gesetz.
Wie teuer der Beitrag bei der GKV ist, hängt davon ab, wie viel Geld man verdient.
Der Beitrag der GKV wird geteilt.
Das bedeutet, dass die Hälfte die angestellte Person bezahlt und die andere Hälfte die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber.
Im Jahr 2025 liegt der monatliche Beitrag bei 14,6 %.
Wenn man weitere Informationen dazu benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: Stand 2025.
Man muss noch einen Zusatzbeitrag bezahlen.
Im Jahr 2025 bezahlen die meisten ungefähr 2,5 % von ihrem Bruttoeinkommen.
Das Bruttoeinkommen ist das Gehalt, was man hat, bevor man Steuern und Sozialabgaben bezahlt.
Wenn man weitere Informationen dazu benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: 2025.
Wenn man freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss man jeden Monat den ganzen Beitrag selbst bezahlen.
Das kann sehr teuer sein.
Wenn man zum Beispiel 1.248,33 Euro verdient, müsste man jeden Monat 205,97 Euro bezahlen.
Der Zusatzbeitrag ist hier schon mitgerechnet.
Wenn man weitere Informationen dazu benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: Stand 2025.
Wenn man zum Arzt geht oder im Krankenhaus behandelt wird, muss man nichts bezahlen.
Die Krankenkasse bezahlt alles direkt.
Das nennt man auch Sachleistungs-Prinzip.
Wenn man hier klickt, kann man Informationen von der Verbraucher-Zentrale lesen:
Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?.
Familien-Versicherung
Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, kann man Menschen aus der Familie mitversichern.
Sie müssen dann keinen Beitrag zahlen.
Zum Beispiel: Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Die müssen aber eingetragen sein.
Man kann auch Kinder mit versichern.
Und Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder, Adoptions-Pflegekinder und Kinder von familienversicherten Kindern.
Das kann man machen, bis die Kinder 18 Jahre alt sind.
Das nennt man Familien-Versicherung.
Damit das geht, gibt es verschiedene Voraussetzungen.
Die Menschen, die mitversichert werden sollen, müssen in Deutschland leben.
Sie dürfen nicht selbst versichert sein.
Sie dürfen nicht selbstständig arbeiten.
Im Jahr 2025 dürfen sie im Monat nicht mehr Geld als 535 Euro oder 556 bei einem Mini-Job verdienen.
Wenn man weitere Informationen dazu benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: Stand 2025.
Genauere Informationen vom Bundes-Gesundheits-Ministerium findet man, wenn man diesen Link anklickt: hier.
Informationen vom Bundes-Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend findet man, wenn man diesen Link anklickt:
Familien-Wegweiser.
Wenn man keine Möglichkeit findet, in eine Krankenversicherung einzutreten, kann man sich beraten lassen.
Die Beratungsstellen werden auch Clearingstellen genannt.
Wenn man weitere Informationen dazu benötigt, kann man den folgenden Link anklicken: Clearingstellen.
Expat- oder Incoming-Kranken-Versicherung
Wenn Personen aus einem Land nach Deutschland ziehen, das kein Staat der Europäischen Union ist, haben sie am Anfang oft eine besondere Kranken-Versicherung.
Die Versicherung wird auch Expat- oder Incoming-Kranken-Versicherung genannt.
Das sind private Kranken-Versicherungen.
Versicherungs-Maklerinnen oder Versicherungs-Makler verkaufen solche Versicherungen.
Oft haben diese Versicherungen aber nicht genug Leistungen.
Das kann Probleme mit dem Aufenthaltsrecht geben.
Wenn man weitere Informationen dazu benötigt, kann man den folgenden Link anklicken:
aufenthaltsrechtlichen Problemen kommen.
Der Text in Leichter Sprache ist von
André Delor
vom
Institut für Leichte Sprache
Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.
Kehdenstraße 2-10
24103 Kiel