Unterwegs mit Familie

Es kommt häufig vor, dass Künstler:innen und Kreative einen Auslandsaufenthalt planen und Familienangehörige mitnehmen möchten. Oft sind (Ehe-)Paare oder Familien auch gemeinsam künstlerisch tätig. Für solche Fälle gibt es organisatorische Fragen zu klären. Welche Regelungen gelten für die Einreise oder für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, für die Versicherung für den Krankheitsfall im anderen Land etc.? Was muss speziell für Kinder und Partner:innen beachtet werden?
Was ist relevant für Künstler:innen und Kreative aus dem Ausland, die sich zusammen mit Familienmitgliedern – auch längerfristig – in Deutschland aufhalten? Wie kann die Krankenversicherung organisiert werden, welche Leistungen gibt es für Familien, um den Arbeitsalltag als Künstler:in mit Kindern zu entlasten? Was bedeutet die Schulpflicht in Deutschland?

Wir haben an verschiedenen Stellen auf der touring artists Webseite Informationen rund um das Thema Begleitung durch Familienangehörige bereitgestellt und weisen Dir auf dieser Seite den Weg, wo Du die Informationen zu einzelnen Fragen findest. Los geht’s.

Über die Navigation oben auf dieser Seite finden sich Informationen zu den Themen

Finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland – Kindergeld, Kinderzuschlag, Kindertagesbetreuung, Kita-ergänzende Betreuung,
Schulpflicht, mobile Schulen und Co.,
Kontakte & Initiativen für Kulturakteure mit Familie.

Außerdem eine Case Study zu einem Residenzaufenthalt als Künstlerfamilie in Montreal.


Thema: Einreise in den Schengen-Raum und Aufenthalt

Wenn Drittstaatsangehörige, also Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz sind, zusammen mit Familienmitgliedern reisen, einen gemeinsamen Umzug oder den Zuzug zu Familienangehörigen nach Deutschland planen, gelten spezielle Regelungen. Entscheidend ist, ob die Einreise für einen kurzen oder für einen langen Aufenthalt stattfindet.

Für Kurzaufenthalte im Schengenraum findest Du auf der Seite ‚Kurzaufenthalte‘ Informationen zu den Themen

  • Kurzaufenthalte von Personen, die nicht EU-Staatsangehörige sind,
  • Anträge für Schengen-Visa für Minderjährige,
  • vereinfachte Einreise für visumpflichtige Familienangehörige von EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörigen.

Zu längerfristigen Aufenthalten in Deutschland findest Du auf der Seite ‚Längerer Aufenthalt/Umzug nach Deutschland‘ Informationen zu den Themen

  • Zuzug oder Nachzug als Familienangehörige:r zu deutschen Staatsangehörigen, zu EU- Staatsangehörigen und zu nicht-EU-Staatsangehörigen,
  • Familiennachzug von Eltern.
     

Thema: Erwerbstätigkeit in Deutschland

Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienangehörige, die nicht EU-Staatsangehörige sind:

  • Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige haben, haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland und dürfen eine Anstellung annehmen oder auch selbständig tätig sein.
  • Nicht-EU-Staatsangehörige, die freizügigkeitsberechtigte Familienangehörigen mit EU-Staatsangehörigkeit nach Deutschland begleiten, haben durch das abgeleitete Freizügigkeitsrecht ebenfalls vollen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.

Informationen finden sich auf der Seite ‚Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt‘.

Schwangerschaft & Lohnersatzleistungen

Was gilt arbeitsrechtlich hinsichtlich der Beschäftigung bzw. des Engagements von Schwangeren? In Deutschland gibt es eine Reihe von Regelungen, die Schwangere und die ungeborenen Kinder schützen, wobei die Regelungen für angestellte Frauen und Frauen, die selbstständig tätig sind, verschieden ausfallen.

  • Informationen zum Mutterschutzgesetz und zu Beschäftigungsverboten und
  • Informationen zu Lohnersatzleistungen für werdende Mütter und Familien mit neugeborenen Kindern – Stichworte Mutterschaftsgeld und Elterngeld

finden sich auf der Seite ‚Schwangerschaft, Lohnersatzleistungen‘.

Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen

  • Du möchtest in Deutschland eine Tätigkeit aufnehmen und mit Kindern und Jugendlichen arbeiten? Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten bestimmte Regeln für die Arbeit mit diesen, z.B. wenn Kinder und Jugendliche in der Musikschule, im Theaterverein etc. unterrichtet werden.
  • Genauso sieht das Arbeitsrecht in Deutschland Regelungen vor für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Das kann relevant werden, wenn Kinder und Jugendliche bei Theaterinszenierungen oder Konzerten auftreten.

Auf der Seite ‚Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen‘ finden sich Informationen zu diesen Themen.
 

Thema: Krankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Wer ins Ausland reist, sollte sich um eine Auslandskrankenversicherung (auch Reisekrankenversicherung) für sich und die Familienmitglieder kümmern. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen innerhalb der EU und in EWR-Staaten sowie in einigen Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen. Das gilt auch für Familienmitglieder, die familienversichert sind. Oft muss dabei jedoch ein Eigenanteil gezahlt werden und bestimmte Leistungen sind nicht eingeschlossen. Auch private Krankenversicherungen decken oft nicht alle Leistungen ab.

Informationen zu diesen Themen finden sich auf der Seite ‚Krankenversicherung international‘.

Medizinische Leistungen im Ausland und Schwangerschaft

Innerhalb der EU können Künstler:innen, die gesetzlich versichert sind, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) in einem begrenzten Rahmen medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die EKVK deckt auch ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ab, einschließlich einer ungeplanten Entbindung. Medizinische Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt werden als notwendige Versorgung angesehen.
Für privat krankenversicherte Künstler:innen und für Aufenthalte in Ländern außerhalb der EU gelten andere Regelungen.

Informationen dazu finden sich auf der Seite ‚Leistungen im Ausland‘.

Familienversicherung

Wer in Deutschland gesetzliche krankenversichert ist, hat die Möglichkeit, Familienmitglieder über die Familienversicherung beitragsfrei mitzuversichern. Die Mitversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ab 2028 wird es hier umfassende Änderungen geben, sodass die kostenlose Mitversicherung voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird.

Informationen dazu finden sich auf der Seite ‚Sozialversicherung in Deutschland‘.

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