Unfallversicherung
Die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland hilft bei der Umsetzung von internationalen Verträgen.
Sie sorgt dafür, dass alle Personen, die in der EU, im EWR, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in Abkommensstaaten versichert sind, bei einem Aufenthalt im Ausland die nötige medizinische Versorgung erhalten.
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch
Bei vielen Reiserücktrittsversicherungen gilt auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung oder Behinderung als versicherter Rücktritts- oder Abbruchgrund. Das heißt: Wenn sich der Gesundheitszustand vor Reisebeginn plötzlich verschlechtert, kann die Versicherung Stornokosten übernehmen.
Tipp: Man kann sich von dem Arzt/der Ärztin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen – am besten schon vor der Buchung. Für eine Reiseabbruchversicherung empfiehlt sich ein weiteres ärztliches Attest kurz vor Reisebeginn, um den Gesundheitszustand zu dokumentieren.
Auslandskrankenversicherung
Für Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen ist eine Auslandskrankenversicherung besonders wichtig. Kommt es während der Reise zu einer unerwarteten Erkrankung oder einem Unfall, übernimmt die Reisekrankenversicherung in der Regel:
Bereits diagnostizierte Erkrankungen gelten in der Regel als Vorerkrankungen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass solche Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Wird während der Reise ein bis dahin stabiler Gesundheitszustand plötzlich schlechter, kann dies als unerwartetes Ereignis gelten – und damit versichert sein.
Beispiele:
In solchen Fällen können Leistungen der Reisekrankenversicherung beansprucht werden.
Wann ist eine Auslands-Restkostenversicherung sinnvoll? Bei Entsendungen ins Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten, die auch in Deutschland entstanden wären. Da medizinische Leistungen im Ausland – etwa in den USA – oft deutlich teurer sind, bleibt ohne Zusatzversicherung eine erhebliche Kostenlücke.
Eine Auslands-Restkostenversicherung schließt diese Lücke und schützt Arbeitgeber vor hohen finanziellen Belastungen, z. B. bei Operationen, Krankenhausaufenthalten oder Rücktransporten. Besonders sinnvoll ist sie bei Einsätzen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.