Seit 2008 bieten europäische Flughäfen Assistenz für Passagiere mit Behinderungen an. Mitarbeiter:innen begleiten und unterstützen die Passagiere in jeder Phase, vom Check-in, über die Sicherheitskontrolle bis hin zum Einstieg ins Flugzeug. Services, Bedingungen und die Anzahl der Sitzplätze für behinderte Menschen sind allerdings von der Fluglinie und dem Flugzeugtyp abhängig. Generell darf nicht von den Passagieren verlangt werden, dass ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, um kostenlose Hilfe am Flughafen und an Bord zu erhalten. In einigen wenigen Fällen kann die Fluggesellschaft jedoch zusätzliche Informationen anfordern, um die Anfrage zu unterstützen.
Achtung: Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, während des Flugs Hilfe beim Essen oder bei der Einnahme von Medikamenten zu leisten. Wer diese Art von Hilfe benötigt, beispielsweise während eines langen Fluges, muss eine Begleitperson mitnehmen, die diese Aufgaben übernimmt.
Tipp: Sollten während einer Reise Probleme auftreten oder bspw. eine Mobilitätshilfe zerstört werden, muss die Fluggesellschaft oder der Flughafen informiert werden. Wenn in der Folge Fragen oder Probleme auftreten, kann man sich an die nationale Durchsetzungsstelle des Landes wenden, in dem der Vorfall passiert ist.
Auf der Webseite von Your Europe findet man weitere Informationen und einen interaktiven Guide zum Thema Fluggastrechte.
Den Rollstuhl im Flugzeug mitnehmen
Wenn man mit dem Rollstuhl unterwegs ist, sollte man die Flugbuchung weit genug im Voraus tätigen und die Fluglinie direkt anrufen. Folgende Punkte sollte man vorab klären:
Bei Flügen innerhalb Europas kann man in der Regel zwei Mobilitätshilfen, z. B. einen Rollstuhl und ein Paar Krücken mit in die Kabine nehmen, sofern an Bord ausreichend Platz vorhanden ist. Alternativ können sie als Sperrgepäck im Frachtraum transportiert werden. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Wenn man einen manuellen Rollstuhl hat, kann man ihn im Flughafen benutzen und an der Flugzeugtür zusammenfalten. Man sollte ihn vorab am Schalter einchecken, gemeinsam mit dem anderen Gepäck. Falls der Rollstuhl nicht klappbar ist, kann man ihn meistens problemlos aufgeben. Es ist empfehlenswert, die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden oder am besten gleich bei der Buchung darüber zu informieren.
Man sollte auch sicherstellen, dass die medizinische Ausrüstung, z. B. Beatmungsgeräte, den Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaften entsprechen. Gegebenenfalls ist eine Konformitätserklärung des Herstellers hilfreich.
Ob ein Blindenhund bei Flugreisen in der Kabine mitreisen darf oder im Frachtraum untergebracht werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab und sollte individuell mit der Fluggesellschaft geklärt werden. Viele Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme des Hundes in die Kabine, wenn er als geprüfter und entsprechend gekennzeichneter Assistenzhund ausgewiesen ist. Dennoch kann es Einschränkungen geben – zum Beispiel bei bestimmten Flugzeugarten oder in Bezug auf die Sitzplatzverfügbarkeit.
Tipp: Es empfiehlt sich vor der Buchung sicherzustellen, ob der Rollstuhl über die Reiseversicherung versichert ist.
Elektrorollstühle/Scooter
Elektrorollstühle können grundsätzlich in der Kabine mitgenommen werden – allerdings gelten besondere Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Batterien und der Größe/des Gewichts des Geräts.
Lose Teile wie Arm-, Kopf- und Fußstützen sollten abmontiert werden. Gegebenenfalls sollte man auch Stromkabel und den Bedienknopf abnehmen und im Handgepäck verstauen.
Die Batterien muss nicht entnommen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Stromkreislauf unterbrochen oder die Sicherung ausgeschaltet ist. Das Flughafenpersonal sollte darüber informiert werden, wie der elektrische Rollstuhl auf manuelle Bedienung umgeschaltet wird, damit er leicht transportiert und gesichert werden kann.
Eine Batterie kann als Sicherheitsrisiko gelten. Die Art der Batterie ist entscheidend für die Frage, ob sie in der Kabine erlaubt ist:
Batterietyp | Mitnahme im Flugzeug | Bedingungen |
Trocken-/Gelbatterie | erlaubt | meist problemlos, muss aber angemeldet werden |
Lithium-Ionen-Batterie | unter Bedingungen erlaubt | meist < 300 Wh Kapazität; abnehmbar oder sicher abschaltbar |
Nassbatterie (flüssig) | problematisch / oft abgelehnt | nur mit Sondergenehmigung |
Tipp: Die Wattstunden (Wh) stehen auf der Batterie oder im Gerätedatenblatt. Falls nicht, helfen Hersteller oder Sanitätshaus.
Bei Flügen außerhalb der EU bzw. über die EU-Grenze hinweg können andere Regelungen gelten. Es ist es ratsam, sich vorab bei der jeweiligen Fluggesellschaft über anfallende Kosten und Transportbestimmungen zu informieren.
Richtlinien für unterschiedliche Fluggesellschaften: