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Sozialversicherung in Deutschland
Temporäre Tätigkeit in Europa – A1-Bescheinigung
Tätigkeiten in mehreren europäischen Ländern
Unterwegs in Staaten außerhalb der EU
Künstlersozialabgabe (KSA) und grenzüberschreitende Tätigkeiten
Internationale Tätigkeiten bringen Konsequenzen für die Sozialversicherung mit sich. In den Texten dieses Bausteins wird erläutert, welche Dinge zu beachten sind – sowohl für Künstler:innen, die international tätig sind als auch für Veranstalter:innen, die internationale Künstler:innen engagieren.
Generell ist die Sozialversicherung ein System staatlicher Programme, die den oder die Einzelne:n im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit, nach Beendigung des Erwerbslebens etc. absichern. Die Staaten regeln die soziale Absicherung auf je eigene Weise. Es gibt jedoch darüber hinaus überstaatliche Regelungen, die vor allem darauf abzielen, sozialen Schutz bei einer Tätigkeit oder einem Aufenthalt im anderen Land zu garantieren und gleichzeitig eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Wer als Künstler:in innerhalb der EU/des EWR tätig ist, muss nationale Rechtsvorschriften beachten und gleichzeitig auch die EU-Verordnungen. Generell gilt: Jeder Mitgliedstaat hat ein eigenes Sozialversicherungssystem, die EU koordiniert die Systeme durch entsprechende Regeln und bestimmt, welcher Staat in welchem Fall für die soziale Sicherheit zuständig ist. Hier ist entscheidend, welchen Status ein:e Künstler:in im eigenen Land hat, d. h. ob eine Anstellung oder selbstständige Tätigkeit ausgeführt wird und wie eine Tätigkeit im Ausland eingeordnet wird.
Die Regeln sind nicht ganz unkompliziert, wie sie funktionieren und was Künstler:innen und Veranstalter:innen bei temporären Tätigkeiten im EU/EWR-Ausland (sogenannte Entsendung) oder bei mehreren gleichzeitigen Tätigkeiten in verschiedenen EU/EWR-Ländern (gewöhnliche Tätigkeit in zwei oder mehr Staaten) beachten müssen, wird im Bereich Unterwegs in der EU erläutert.
Wer in einem sogenannten Drittstaat tätig wird bzw. in einem solchen lebt und temporär nach Deutschland kommt hat nationale Rechtsvorschriften zu beachten und gleichzeitig die Regelungen eines ggf. bestehenden bilateralen Sozialversicherungsabkommens. Diese Abkommen regeln, welcher Staat in welchen Bereichen zuständig ist.
Was bei Tätigkeiten zwischen Deutschland und Drittstaaten – mit oder ohne Sozialversicherungsabkommen – zu beachten ist, wird im Bereich Unterwegs über die EU hinaus erklärt.
Wird eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung benötigt, für einen selbst oder auch für ausländische Gäste? Dann sind die Informationen im Bereich Krankenversicherung international wichtig.
Künstler:innen und Kreative, die längerfristig nach Deutschland kommen, finden hier Informationen zur Sozialversicherung in Deutschland. Auch das für selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen wichtige System der Künstlersozialversicherung wird erklärt
Checkliste: Im Ausland -
versichert im Krankheitsfall pdf
Deutsches Studierendenwerk: Aufenthalts- und Sozialrecht für internationale Studierende (2024)
SV-Meldeportal: Antrag A1 - Entsendung, Selbstständige
KSK: Information
Auslandsaufenthalt pdf
EU-PATIENTEN.DE Informationen zur Gesundheitsvorsorge