Die Europäische Union verfügt seit dem 1. Januar 1994 über ein gemeinschaftliches Zollrecht, danach ist der Warenverkehr innerhalb des Zollgebietes der EU grundsätzlich frei. Kunstwerke, Musikinstrumente und Bühnenausstattung können innerhalb des Zollgebietes der EU transportiert werden, ohne dass Zollformalitäten beachtet werden müssen.
Informationen zu Reisen und Transport in der EU - weiterlesen ...
Der Transport von Kunstwerken, Musikinstrumenten und Bühnenausstattung wird komplizierter, wenn das Zollgebiet der EU verlassen bzw. von außerhalb der EU in dieses eingereist wird. Zollvorschriften werden auf verschiedenen politischen Ebenen gemacht: Internationales und europäisches Zollrecht sowie nationale Vorschriften sind miteinander verzahnt und entsprechend kompliziert. Für den Austausch von Kulturgütern darf man hier keine Ausnahmen erwarten.
Informationen zu Reisen und Transport über die EU hinaus - weiterlesen ...
Carnet ATA Ausfüllhilfe
- IHK Berlin
Musikinstrumenten-
bescheinigung
Formular 221, BfN
Wanderausstellungs-
bescheinigung
Formular 226, BfN
Carnet ATA Tipps
- IHK Berlin
Checkliste Carnet A.T.A.
pdf
Checkliste Vorübergehende
Verwendung ohne Carnet A.T.A.
pdf
Kunsttransporte
Deutschland - Schweiz
pdf
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft