Du möchtest Kunstwerke oder Merchandise zum Verkauf nach Deutschland bringen aus einem Land, das zum Zollgebiet der EU gehört?
Kunstwerke und Merchandise können innerhalb des Zollgebietes der EU transportiert werden, ohne dass Zollformalitäten beachtet werden müssen. Der Warenverkehr innerhalb des Zollgebietes der EU ist grundsätzliche frei. Diese Staaten gehören zum EU-Zollgebiet.
Du möchtest Kunstwerke oder Merchandise aus einem Land außerhalb des EU-Zollgebiets zum Verkauf, d.h. dauerhaft nach Deutschland bringen?
In diesem Fall spricht man von einer definitiven Einfuhr nach Deutschland. Sämtliche Transporte über die Grenzen des EU-Zollgebiets hinweg sind an Zollvorschriften gebunden, d. h. Kunstwerke und Merchandise müssen durch die Zollstellen abgefertigt werden. Relevant sind grundsätzlich der Zoll des Herkunftslandes und der Deutsche Zoll bzw. der Zoll an der EU-Außengrenze.
Auf dem Transportweg vom Ausland nach Deutschland werden mehrere Zollstellen passiert:
Evtl. gibt es Transitländer, bei denen Zollvorschriften beachtet werden müssen.
Lässt du Kunstwerke oder Merchandise versenden oder transportierst du selbst?
Transport durch einen Transportdienstleister
Beauftragst du eine Spedition bspw. für den Transport umfangreicherer Sendungen, übernimmt diese in der Regel die Abwicklung der Zollformalitäten und wird mit dir die Unterlagen durchgehen, die dafür notwendig sind. Der Service ist zuverlässig, kann jedoch sehr kostspielig sein. Es gibt auf Kunsttransport spezialisierte Speditionen sowie solche, die das nicht sind, einen Transport aber ebenso abwickeln. Es lohnt sich, Vergleichsangebote einzuholen.
Paketdienstleister (wie DHL, Fedex etc.) bieten neben dem Versand auch die Zollabwicklung an, teilweise auch einen Carnet-A.T.A.-Service für die temporäre Einfuhr. Bei manchen Paketdienstleister ist allerdings der Versand von Kunstwerken ausgeschlossen oder nur bis zu einem bestimmten Warenwert möglich. Es kommt vor, dass Künstler:innen die Werke dann als etwas anderes deklarieren als Kunst; entsprechend sind die Arbeiten dann nicht adäquat versichert. Häufig wird die Zollabwicklung auch als nicht sehr zuverlässig beschrieben.
Es ist möglich, dass du eine Zollagentur mit der Zollanmeldung beauftragst und dann die Zollpapiere dem Versandunternehmen übergibst. Die Übergabe solltest du dir vom Paketdienstleister bestätigen lassen. Auch bei Paketdienstleistern lohnt es sich, Vergleichsangebote einzuholen.
>>> Hier finden sich weitere Informationen zur Beauftragung von Speditionen und Paketdienstleistern
Eigentransport
Transportierst du Kunstwerke oder Merchandise selbst, musst du Zollanmeldungen und die Abwicklung an den Zollstellen selbst organisieren. Das ist kostengünstiger, aber mit einigem administrativem Aufwand verbunden. In den folgenden Abschnitten erläutern wir das Vorgehen.
Vorgehen bei eigenständigem Import, Zollanmeldungen etc.
Die Schritte:
>Evtl. Ausfuhranmeldung beim Zoll des Herkunftslandes
>Einfuhranmeldung beim Deutschen Zoll
>Zahlung von Einfuhrabgaben
Ausfuhr von Kunstwerken und Merchandise aus dem Herkunftsland
Die Ausfuhr von Kunstwerken oder Merchandise aus dem Herkunftsland muss möglicherweise beim Zoll des Staates angemeldet werden. Generell gilt: Nationale Vorschriften hinsichtlich der Ausfuhr sind relevant, über die du dich vor Ort, bspw. beim nationalen Zoll, informieren musst.
Zu beachten sind ggf. auch nationale Vorschriften im Bereich des Kulturgutschutzes.
Einfuhr von Kunstwerken und Merchandise nach Deutschland
Einfuhren nach Deutschland bzw. in das Zollgebiet der EU aus Ländern außerhalb des EU-Zollgebietes unterliegen Einfuhrabgaben. Das heißt: Für Kunstwerke oder Merchandise, welche/s du dauerhaft nach Deutschland bringst (definitive Einfuhr), müssen Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren entrichtet werden.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland regulär 19 % bzw. ermäßigt 7 %. Die Höhe des Zollsatzes ist abhängig von der Zolltarifnummer und vom Herkunftsland. Für bestimmte Warengruppen, z. B. bestimmte Arten von Kunstwerken, gelten reduzierte Einfuhrabgaben.
Auswahl an Abgabesätzen und Zolltarifnummern, welche bei der Einfuhr von Kunstgegenständen nach Deutschland erhoben werden:
Installationen, die für einen Transport in Einzelteile zerlegt sind, enthalten u. U. verschiedene Materialien und Gegenstände. Um gegenüber dem Zoll glaubhaft zu argumentieren, dass es sich um eine künstlerische Arbeit handelt, kannst du dokumentieren, wie die Arbeit komplett zusammengebaut aussieht, z. B. mit Fotos, Ausstellungskatalogen, Echtheitszertifikat zur Dokumentation der Urheberschaft etc.
Merchandise, wie bspw. CDs oder T-Shirts werden als das eingeführt, was sie sind. Auswahl an Abgabensätzen und Zolltarifnummern bei Einfuhr nach Deutschland:
Wie kannst du dich über die zu erwartenden Einfuhrabgaben informieren?
Die Höhe der Einfuhrabgaben ist generell abhängig von der Zolltarifnummer und vom Herkunftsland.
Eine Übersicht der zu erwartenden Einfuhrabgaben liefert der elektronische Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung: EZT-Online. Hier kannst du im Bereich „Einfuhr“ entweder nach der Warenbeschreibung suchen (unter „Einreihung“ > „Stichwortverzeichnis“) oder, sofern bekannt, direkt nach der Zolltarifnummer der zur Einfuhr vorgesehenen Waren (unter „Warennomenklatur“). Hast du dich in der Nomenklatur bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer durchgehangelt, kannst du unter „Maßnahmen“ die Abgabensätze (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, ggf. sonstige Abgaben) einsehen; hier wird auch über evtl. geltende Verbote und Beschränkungen informiert.
Das von der Europäischen Kommission betriebene Portal Access2Markets kann ebenfalls bei Fragen zum Import von Dienstleistungen und Produkten in die EU unterstützen. Es ist auch für Künstler:innen und Kulturakteure ein Tool, um Informationen über Zoll-Abgaben, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Abgaben sowie deren rechtliche Hintergründe zu erhalten. Die Informationen sind nicht rechtsverbindlich.
Anmeldung der Einfuhr und Zahlung Einfuhrabgaben
Die Möglichkeiten der Zollanmeldung in Deutschland bzw. an der EU-Außengrenze sind abhängig vom Warenwert.
Kunstwerke und Merchandise mit einem Gesamtwarenwert bis zu 1.000 Euro/netto kannst du mündlich beim Deutschen Zoll bzw. beim Übertreten der EU-Außengrenze anmelden. Die mündliche Zollanmeldung ist bei der Zollstelle an der Grenze möglich, am Flughafen/Hafen durch Nutzung des roten Ausgangs.
Bei Kunstwerken und Merchandise mit einem Gesamtwarenwert von über 1.000 Euro/netto ist eine elektronische Zollanmeldung vorab notwendig.
Möglichkeiten der elektronischen Anmeldung:
Wenn du Unterstützung benötigst, kannst du eine Zollagentur mit der Zollanmeldung beauftragen. Zollagenturen gibt es ggf. am Wohnort und häufig auch direkt an der Grenze. Die Einfuhranmeldung ist mit Kosten verbunden, garantiert aber eine formal richtige Abwicklung.
Bei der Einreise nach Deutschland bzw. in die EU begibst du dich zur Grenzzollstelle, entweder um die mündliche Anmeldung zu veranlassen oder um die Dokumente der Einfuhranmeldung zusammen mit den Gegenständen vorzulegen. Die Kunstwerke bzw. das Merchandise werden zur Einfuhr abgefertigt und du musst die Einfuhrabgaben bezahlen.
Einfuhrabgaben sind Steuern und andere Abgaben, die der Deutsche Zoll bei definitiven Einfuhren erhebt, vor allem zum Schutz der eigenen Wirtschaft. Für den Kultursektor relevant sind die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren.
Grundlage für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert, der in der Regel dem Warenwert plus Kosten für Versand plus ggf. Zollgebühren entspricht. Du kannst eine Rechnung vorlegen, wenn bspw. ein Kunstwerk bereits verkauft wurde. Oder du kannst eine Packliste, d.h. eine Auflistung der Werke/des Merchandise mit Wertangabe oder eine Proforma-Rechnung, Verkaufskatalog etc. bei dir haben. Das bedeutet auch: Der Warenwert sollte dem realen Verkaufspreis entsprechen, unter Umständen wird dies vom Zoll überprüft.
Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder per (Kredit-)Karte (Informationen zur Bezahlung der Abgaben vom Deutschen Zoll).
Beachte:
Reist du über ein anderes EU-Land in das EU-Zollgebiet ein und dann weiter nach Deutschland?
Grundsätzlich gelten die Regeln bei der Einfuhr aus nicht-EU-Staaten in allen EU-Staaten gleich, ggf. ergänzt durch nationale Vorschriften.
Wird die Ware im EU-Staat der Ankunft zum zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr angemeldet und werden die Abgaben in dem Land beglichen, gilt die Ware auch in allen anderen EU-Staaten als versteuert. Es findet also keine doppelte Besteuerung in zwei EU-Staaten statt.
Zu beachten ist, dass die Einfuhrumsatzsteuersätze national verschieden sind.
EORI-Nummer für die Zollanmeldung
Künstler:innen, die Kunstwerke oder Merchandise im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit – d.h. als Unternehmer:in – in das Zollgebiet der EU einführen und dafür eine Zollanmeldung vornehmen, benötigen eine EORI-Nummer. Die EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification number/ Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) dient seit 2009 der Identifizierung gegenüber den Zollbehörden und der Kommunikation mit diesen. Für eine mündliche Einfuhranmeldung in Deutschland bei einem Wert bis zu 1.000 Euro ist eine EORI-Nummer nicht zwingend erforderlich.
In Deutschland wird die Nummer kostenfrei innerhalb weniger Werktage von der Generalzolldirektion vergeben. Besitzt der Kooperationspartner/Kunde in Deutschland eine EORI-Nummer, kann ggf. auch diese für die Zollanmeldung genutzt werden.
Was steht auf der Rechnung an die/den Kund:in?
Bei der Abfertigung durch den Zoll gilt die Ware als „verzollt und versteuert“. Die Rechnung an den/ die Kund:in sollte sich aus dem Verkaufspreis zzgl. den zu entrichtenden Einfuhrabgaben zusammensetzen. Je nach Vereinbarung mit dem Käufer/der Käuferin können Transportkosten, Versicherungskosten etc. hinzugefügt werden. Verkaufst du eine Arbeit oder Merchandise bereits vor dem Transport ins Ausland, sollte beim Verkaufspreis darauf hingewiesen werden, dass dieser noch zzgl. der anfallenden Einfuhrabgaben, Transport-/Versandkosten gilt.
Informationen zum Thema Besteuerung des Umsatzes bei touring artists:
Lieferung von Kunstwerken aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland: B2B
Lieferung von Kunstwerken aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland: B2C
Lieferung von Kunstwerken aus einem Drittland nach Deutschland: B2B/B2C
Im Ausland hergestellte Kunstwerke nach Deutschland bringen
Was ist der Fall, wenn Künstler:innen aus Deutschland Arbeiten im Ausland (außerhalb des EU-Zollgebiets) herstellen und diese später nach Deutschland bringen – z. B. Arbeiten, die während eines Residenzaufenthaltes, eines Symposiums etc. entstehen oder auch Arbeiten, die im Ausland hergestellt und in Deutschland verkauft werden?
In diesen Fällen sind Zollformalitäten wie oben beschrieben zu beachten: Die Kunstwerke müssen in Deutschland zur Einfuhr angemeldet werden und es fallen Einfuhrabgaben an, in der Regel die Einfuhrumsatzsteuer.
Achtung: Material bedrohter Arten/ CITES-Genehmigung
Enthält ein Kunstwerk Naturmaterialien (pflanzliches oder tierisches Material)? Dann solltest du eine CITES-Bescheinigung mitführen, die die Arbeit in ihren Bestandteilen erklärt, denn einige Tiere und Pflanzen stehen unter besonderem gesetzlichem Schutz. Die Bescheinigung kann verhindern, dass der Zoll deine Arbeit „unter Verdacht“ beschlagnahmt. Bei evtl. fraglichen Gegenständen kann auch ein Schreiben des Herstellers hilfreich sein, welches verbaute Materialien erläutert - besonders, wenn das Material nicht geschützt ist, es aber so aussieht.
>>> Informiere dich hier über die CITES-Genehmigung
Achtung: Kulturgutschutz
Bei der Einfuhr von Kulturgütern nach Deutschland und der Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat sind u. U. kulturgutschutzrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Diese regeln, dass Kulturgüter, die in einem anderen Staat als nationales Kulturgut besonders geschützt werden, nur dann legal nach Deutschland eingeführt werden können, wenn sie rechtmäßig ihren Herkunftsstaat verlassen haben.