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Umsatzsteuer

Einige wichtige Themen ...

... im Infobereich ‚Umsatzsteuer‘ erreichst Du direkt über die folgenden Links. Zu allen Inhalten gelangst Du über das Klappmenü oben unter ‚Umsatzsteuer‘.

Grundlagen der Umsatzsteuer in Deutschland 
Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften 
Umsatzsteuer bei künstlerischen Leistungen 
Umsatzsteuer bei der Lieferung von Kunstwerken  
 

Was du wissen solltest

  • Wird in Deutschland eine Leistung gegen Rechnung ausgeführt, muss grundsätzlich die Frage gestellt werden, ob eine Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer gestellt wird. Muss eine Rechnung mit Umsatzsteuer gestellt werden, gilt entweder der ermäßigte Steuersatz von 7 % (z. B. für Darbietungen oder den Verkauf von Nutzungsrechten) oder der volle Satz von 19 %. Es gibt Befreiungen für Kleinunternehmer:innen, für verschiedene künstlerische Leistungen definiert in § 4 Nr. 20a UstG und für Unterrichtsleistungen, definiert in § 4 Nr. 21 a und b UstG.  
  • Bei grenzüberschreitender Rechnungstellung wird unterschieden zwischen Rechnungen an Unternehmer:innen (B2B) oder an Privatpersonen (B2C). Selbstständige Künstler:innen oder künstlerisch tätige Organisationen/Vereine sind in der Regel unternehmerisch tätig. Grundsätzlich gilt: Die grenzüberschreitende Rechnungstellung im B2B-Bereich ist in vielen Fällen leichter als die Rechnungstellung im B2C-Bereich.   
  • Wird eine Rechnung an ein/e Unternehmer:in ins Ausland (oder umgekehrt) (B2B) gestellt, gilt, dass die Umsatzsteuer dort anfällt, wo der/die Leistungsempfänger:in den Sitz hat. Der/die Leistungsempfänger:in ist verantwortlich für die Abfuhr der Umsatzsteuer. Wir sprechen dann von der so genannten Steuerschuldumkehr oder Reverse Charge. Innerhalb der EU wird für die Rechnungstellung die sogenannte internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, auch EU VAT-Nummer oder UID-Nummer genannt, benötigt.  
  • Für im Ausland ansässige Bühnen-Regisseur:innen, Bühnen-Künstler:innen (Musiker:innen, Schauspieler:innnen, Tänzer:innen, Performer:innen) und Bühnen-Choreograph:innen ist auch eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach nationalem deutschen Recht möglich. Sie benötigen dafür eine auf sie ausgestellte Bescheinigung.  
  • Wenn in Deutschland ansässige Unternehmen/Unternehmer:innen (auch Solo-Selbstständige) eine Dienstleistung aus dem Ausland (EU und nicht-EU) für ihr Unternehmen/ihre selbstständige Tätigkeit einkaufen, schulden sie Umsatzsteuer in Deutschland. Das bedeutet, dass sie eine Netto-Rechnung aus dem Ausland erhalten und zuzüglich zum Netto-Rechnungsbetrag deutsche Umsatzsteuer ihrem Finanzamt melden und bezahlen müssen. Wenn sie in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind, können sie sich die geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer erstatten lassen. Sind sie in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit (z. B. als Kleinunternehmer), haben sie keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Die geschuldete Umsatzsteuer wird somit zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung, die z. B. bei einer Projektförderung mit einkalkuliert werden muss.

Wenn Künstler:innen und Kreative international arbeiten, sehen sie sich mit der Frage konfrontiert, bei welchen Tätigkeiten sie in welchem Land Umsatzsteuer abführen müssen. Aber auch diejenigen, die Künstler:innen einladen, sie beauftragen und mit ihnen zusammenarbeiten (bspw. Veranstalter:innen, andere Künstler:innen, Kunden oder Kundinnen, Auftraggeber:innen) müssen sich häufig mit Fragen zur Abführung der Umsatzsteuer beschäftigen:

  • Greift das Reverse-Charge-Verfahren?
  • Macht es ein Unterschied, ob ein Kunstwerk in ein Land innerhalb oder außerhalb der EU geliefert wird?
  • Muss ein:e Kleinunternehmer:in, der oder die eine:n Tänzer:in aus dem Ausland engagiert, Umsatzsteuer abführen?
  • Unter welchen Voraussetzungen können Auftritte von Musikern oder Musikerinnen aus dem Ausland von der Umsatzsteuer befreit sein?
  • Macht es einen Unterschied, wenn ein:e Künstler:in aus Deutschland ein Bild an eine Privatperson oder eine Galerie im Ausland verkauft?
  • Wann ist die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) auf der Rechnung wichtig?


Diese und weitere Fragen werden in den Kapiteln Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften, Geschäfte nach Deutschland und Geschäfte aus Deutschland beantwortet.

Außerdem finden sich hier auch Informationen zu den Grundlagen der Umsatzsteuer in Deutschland.

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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen lediglich Anhaltspunkte für den konkreten Verwendungsfall bieten, sie dienen der Orientierung und Anregung. Ihre Verwendung ersetzt in keinem Fall eine fachkundige Rechtsberatung.

Rechtsgrundlage

  • Umsatzsteuergesetz Link  
  • BMF, Umsatzsteuer-Anwendungserlass Link 
  • Abgabenordnung Link  
  • One-Stop-Shop, EU-Regelung Link  

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