(Stand: 31.12.2022)
Für ausführliche Informationen zu den Einreisebedingungen empfehlen wir dir den VISA Guide unseres Partners Arts Infopoint UK. Den Visaguide findest du hier.
Einführung
Bei einer Einreise in das UK muss als erstes geklärt werden, je nach Anlass deiner Reise, welches die richtige „Einreiseroute“ ist bzw. mit welchem Status du in das UK einreist. Hierbei spielt es bereits eine Rolle, ob du zu der Gruppe der "visa-nationals" gehörst, also ob deine Staatsangehörigkeit es erfordert ein Visum zu beantragen, oder ob du als "non-visa national" einreisen kannst. Für die meisten Länder gilt "non-visa national". Eine Liste der "visa-nationals" findest du hier.
Bei deiner Ankunft in das UK ergeben sich dann verschiedene Möglichkeiten, wie du deine Einreise registrierst: entweder automatisiert und elektronisch über die ePassport-Gates (Reisepass mit ePass-Funktion wird benötigt!) oder direkt bei einer Beamtin oder einem Beamten. Die automatisierte ePasskontrolle ist für alle Einreisen gedacht, die keiner bestimmten Regelung unterliegt wie bspw. touristische Einreisen. Grundsätzlich benötigen EU-Staatsangehörige für Besuchs- und Geschäftsreisen bis zu sechs Monaten weiterhin kein Visum, welches im Vorfeld gesondert beantragt werden müsste. Daher wäre für diesen Einreisezweck die ePassport-Kontrolle die übliche Einreiseroute. Sobald du aber unter bestimmten Vorraussetzungen bzw. aus bestimmten, finanziell motivierten geschäftlichen Gründen einreisen möchtest, musst du die Einreise bei einer Grenzbeamtin oder einem Grenzbeamten anzeigen. Als bestimmte Vorraussetzungen gelten bei Kunstschaffenden vor allem bezahlte Auftritte oder sonstige Honorare für Leistungen. Auch beim Verkauf von Waren, wie z. B. von Merchandise oder Kunstwerken muss geprüft werden, welche "Einreisroute" bzw. welcher Status zu wählen ist und welche weiteren Zollformalitäten zu beachten sind.
Beachte: Für die Einreise in das UK wird immer ein Reisepass benötigt. Personalausweise werden für die Einreise nicht akzeptiert!
Standard-Visitor = Visumsfrei für EU-Bürger:innen
Eine Einreise als „Standard Visitor“ ist grundsätzlich für Angehörige:r eines EU-Staates visumsfrei und kann über das ePassport Gate automatisch durchgeführt werden. Ausnahmen sind hier alle visa nationals.
Erlaubte Tätigkeiten als „Standard Visitor“ sind:
Nimmst Du eine bezahlte Tätigkeit in UK auf, musst Du prüfen welche der folgenden Einreiserouten für Dich in Frage kommt.
Permitted Paid Engagement (PPE) = erlaubtes bezahltes Engagement
Diese Einreiseroute ist etablierten Künstlern und Künstlerinnen, sog. „Professional Artists“ vorbehalten. Dabei muss ein Einladungsschreiben von einem oder einer Veranstalter:in, eines Agenten bzw. einer Agentin oder einer Rundfunkanstalt aus dem UK vorliegen. Das Einladungsschreiben sollte das Engagement einschließlich der Daten und Orte beinhalten und erläutern, inwiefern es in direktem Zusammenhang mit dem Fachwissen und der Erfahrung von dem oder der Künstler:in steht. Eine von dem oder der Veranstalter:in organisierte Unterbringung sollte ebenfalls im Einladungsschreiben angegeben werden. Als Nachweis für die professionelle Ausübung kann eine eigene Website mit entsprechender Aussagekraft genügen, jedoch empfiehlt es sich möglichst viel aussagekräftiges Material zur Profesionalität bereit zu halten. Beachte: Die Einreise mit PPE ist nicht möglich, wenn die Tätigkeit als Künstler*in nur nebenberuflich ausgeübt wird. In diesem Fall sollte die Einreise mit einem Certificate of Sponsorship erfolgen.
EU-Staatsangehörige müssen bei einer Einreise via PPE keinen gesonderten Antrag im Vorfeld stellen. Allerdings muss bei der Einreise dem Grenzbeamten oder der Grenzbeamtin mitgeteilt werden, dass die Einreise über das PPE stattfinden soll, entsprechend müssen die Beweise/Unterlagen vorgelegt werden. Der Aufenthalt ist begrenzt auf einen Monat.
Also: Nicht die ePassport-Gates benutzen!
Was muss für ein PPE vorbereitet werden bzw. was wird für die Vorlage an der Grenzkontrolle benötigt?
Permit Free Festivals = Auftritt auf einem zulassungsfreien Festival
Künstler:innen, die auf einem genehmigungsfreien Festivals auftreten, können über diese Route einreisen. Die Bezahlung muss dann auch direkt durch das Festival erfolgen.
Dem Grenzbeamten oder der Grenzbeamtin muss mitgeteilt werden, dass ein Auftritt auf einem zulassungsfreien Festival beabsichtigt ist. Entsprechend müssen die Beweise/Unterlagen, wie z.B. das Einladungsschreiben und der Vertrag des Festivals vorgelegt werden. Auch ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt und die Rückkehr kann verlangt werden. Der Aufenthalt ist auch hier auf einen Monat begrenzt. Es gilt auch hier: Nicht die ePassport-Gates benutzen!
Hier findest Du die Liste der genehmigungsfreien Festivals.
Creative Worker Concession / Creative Worker certificate of sponsorship (CoS) = Einreise mit Sponsor-Zertifikat
Tourneen und Auftritte, die keine Einreise über das PPE ermöglichen und nicht auf einem genehmigungsfreien Festival stattfinden, können über eine:n Sponsor:in geregelt werden. Hierbei muss das Zertifikat nicht bei der britischen Behörde beantragt werden, sondern wird von lizenzierten Veranstaltern und Veranstalterinnen im UK ausgestellt.
Es gilt für die gesamte Gruppe und wir digital ausgestellt. Es erlaubt eine maximale Aufenthaltsdauer von drei Monaten. Zwischen einzelnen Engagements dürfen maximal 14 Tage Pause liegen. Wie auch das PPE gilt das CoS bei einer visumsfreien Einreise und muss dem Grenzbeamten oder der Grenzbeamtin angezeigt werden. Nicht die ePassport-Gates benutzen!
Längere Aufenthalte im UK – Creative Worker Visa
Für einen längeren, bezahlten Arbeitsaufenthalt im UK besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Creative Worker Visas. Dieses Visum ist ideal für Tänzer:innen, Musiker:innen, Schauspieler:innen, Film- und Fernsehschaffende, Models und andere Künstler:innen, die für mehr als drei Monate im Vereinigten Königreich engagiert werden. Die allgemeinen Bedingungen die für die Einreise via Creative Worker Concession gelten, müssen auch hier erfüllt werden. Allerdings müssen auch EU-Staatsangehörige und andere Staatsangehörige, die ansonsten visumfrei einreisen können, für diesen längeren Aufenthalt bei einer britischen Auslandsvertretung vor der Einreise ein Visum beantragen, das mit Zusatzkosten verbunden ist.
Mit dem Creative Worker Visum kannst Du:
Antrag
Es sind drei Schritte für den Antragsprozess nötig.
1. Der oder die Künstler:in muss eine britische Organisation finden, die mit einer Sponsorlizenz des Innenministeriums registriert ist und das Visum "sponsern" wird. Eine Liste an registrierten Sponsoren und Sponsorinnen findet sich hier:
2. Die britische Sponsororganisation stellt ein Certificate of Sponsorship aus, in dem die Aufgaben von dem oder der Künstler:in benannt werden und dargestellt wird, welche Zahlungsmodalitäten gelten. Diese Bescheinigung erklärt, wie sich der oder die Künstler:in für ein Visum qualifiziert, entsprechend der spezifischen Kriterien, die auf der Website der britischen Regierung aufgeführt sind.
3. Der oder die Künstler:in muss hier das Visum beantragen und bezieht sich dabei auf die Informationen der Sponsorenbescheinigung. Der Antrag muss in dem Land gestellt werden, dessen Staatsangehörigkeit der oder die Künstler:in besitzt (oder Land des rechtmäßigen Aufenthalts). Der oder die Künstler:in muss zudem nachweisen, dass er bzw. sie über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 1.270 GBP für einen Zeitraum von 28 Tagen verfügt.
Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem auf der Sponsoren-Bescheinigung angegebenen Arbeitsdatum gestellt werden. Die Bearbeitung des Visums sollte etwa drei Wochen dauern.
Kriterien für die Visumsbescheinigung
Künstler:innen müssen nachweisen, dass sie:
Visa für längere Aufenthalte über 24 Monate (oder ohne besondere Einschränkungen)
Frontiers Worker Permit (für Berufspendler:innen): www.gov.uk/frontier-worker-permit
Global Talent Visa (Visum für herausragende oder potentiell herausragende Künstler*innen, die in ihrem Feld eine Führungsrolle einnehmen oder bestimmte Preise gewonnen haben): www.gov.uk/global-talent-arts-culture
Weitere Informationen
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wirkt sich auch auf Musiker:innen aus Deutschland sowie die hiesige Musikindustrie aus. Was bedeutet dies im Detail für die Mobilität aus Deutschland in das Vereinigte Königreich? In dieser digitalen Infoveranstaltung stellt Sebastian Hoffmann von touring artists die wichtigsten Änderungen und Folgen des Brexit für interessierte Musiker:innen und Vertreter:innen der deutschen Musikbranche vor. Dabei geht es unter anderem um die neuen Einreisebestimmungen nach UK, aber auch um Aspekte wie Steuern, Sozialversicherungen und Transport-/Zollbestimmungen im Vereinigten Königreich. Die Veranstaltung war ein Update der Infoveranstaltung von 2021.
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