Schritt für Schritt führt dich unser Guide zu allen wichtigen Informationen, die du für deine internationale Arbeit brauchen könntest.

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The Guide

Versicherungen

Einige wichtige Themen ...

... im Infobereich ‚Versicherungen‘ erreichst Du direkt über die folgenden Links. Zu allen Inhalten gelangst Du über das Klappmenü oben unter ‚Versicherungen‘.

Haftpflichtversicherungen 
Sachversicherungen 
Personenversicherungen 
Freie Versicherungsmakler:innen 
 

Was du wissen solltest

  • Unter „Versicherungen“ behandeln wir alle Versicherungen, die nicht unmittelbar zur Sozialversicherung gehören.  
  • In vielen Fällen sollte auf eine Haftpflichtversicherung zurückgegriffen werden. Die Veranstalterhaftpflicht schützt Veranstalter:innen im Schadensfall. Die Berufshaftpflicht schützt Personen, bei deren Arbeit grundsätzlich ein Schadensrisiko besteht (z. B. Künstler:innen die im öffentlichen Raum arbeiten).  
  • Für Ausstellungen und den zugehörigen Transport sollten Versicherungen abgeschlossen werden. Musikinstrumente sollten ab einem bestimmten Wert grundsätzlich versichert werden. Personen, die im weitesten Sinne mit ihrem Körper arbeiten, sollten über verschiedene Modelle der Unfallversicherung, bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die Unfallversicherung ist Teil bei einer Anstellung, nicht jedoch Teil der Künstlersozialkasse.  
  • Viele private Versicherungen sind oft auch im EU-Ausland gültig – jedoch nicht immer. Im Nicht-EU-Ausland sind sie oft nicht gültig. Ein eigener bereits bestehender Versicherungsschutz sollte immer entsprechend geprüft werden.  
  • Es gibt freie Versicherungsmarkler:innen, die sich auf den Kunst- und Kultursektor spezialisiert haben und besonders gute Konditionen für alle o.g. Formen der Versicherung anbieten.  

Versicherungsfragen sind für Künstler:innen und Kreative, die international tätig sind, von großer Wichtigkeit. Viele Versicherungen sind freiwilliger Natur (bis auf wenige Ausnahmen, wie Kfz- und gesetzliche Krankenversicherung bei Anstellungsverhältnissen) und für Selbstständige stellen sich andere Fragen als für Arbeitnehmer:innen – wie zum Beispiel die der Berufshaftpflicht. Oftmals wird man erst im Schadenfall mit der Thematik konfrontiert oder aber, wenn ausländische Partner:innen den Nachweis einer Versicherung einfordern. 

Ein Tanzensemble aus Deutschland wird für ein Gastspiel an vier Abenden nach Frankreich eingeladen. Der französische Veranstalter fordert von dem Ensemble den Nachweis für eine spezielle Technikversicherung für diese Aufführungen sowie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 300 000 Euro, über die das Ensemble nicht verfügt. Welche Möglichkeiten gibt es?


Bei einer Ausstellung in Berlin wird die Arbeit eines italienischen Künstlers gestohlen. Welche Versicherung würde hier greifen?


Versicherungsbedarf für international tätige Künstler:innen, Kreative und Veranstalter:innen

Künstler:innen und Veranstalter:innen stehen immer vor der Entscheidung, welche Risiken sie durch einen Versicherungsschutz abdecken können und wollen. Zu den berufsbezogenen Risiken zählen Berufshaftpflicht und Veranstaltungshaftpflicht sowie möglicherweise Sachbeschädigungen, die speziell bei Transporten entstehen können. 

Versicherungen für Krankheitsfälle, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Haftpflichtversicherungen außerhalb der beruflichen Tätigkeit sind hingegen dem privaten Bereich zuzuordnen, jedoch nicht weniger wichtig. 

Die Risikoabsicherungen sind teilweise europa- oder weltweit gültig. Bei internationalen Tätigkeiten muss der Geltungsbereich der Versicherung dem Risiko angepasst sein. Wenn bereits eine Versicherung abgeschlossen wurde, sollten die Policen hinsichtlich eines weltweiten Versicherungsschutzes – zusammen mit einem oder einer Makler:in oder Versicherungsvertreter:in – im Vorfeld einer Auslandstätigkeit überprüft und ggf. erweitert werden. 

Die Vielzahl der Versicherungsanbieter macht es einem nicht leicht, sich in dem breiten Angebot an Versicherungen zurechtzufinden und den effizientesten Versicherungsschutz für die eigenen Belange zu wählen. Es ist daher durchaus ratsam, sich an freie, auf den Kulturbereich spezialisierte Makler:innen zu wenden, die hierzu beraten. Für eine Beratung fallen dabei in der Regel keine zusätzlichen Kosten an.

Rechtsgrundlage

  • BGB, Schadensersatzpflicht Link  
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Link  

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