Schritt für Schritt führt dich unser Guide zu allen wichtigen Informationen, die du für deine internationale Arbeit brauchen könntest.

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The Guide

Visa - Aufenthalt

Was Du wissen solltest

  • Für Kurzaufenthalte in Deutschland/im Schengen-Raum können Staatsangehörige vieler Nationen visumfrei einreisen. Alle anderen benötigen ein Schengen-Visum. EU-Staatsangehörige haben grundsätzlich Reisefreiheit innerhalb der EU.  
  • Ein Kurzaufenthalt im Schengen-Raum bedeutet maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums, basierend auf einer dynamischen Rückwärtsberechnung. Grundsätzlich ist eine berufliche Tätigkeit bei einem Kurzaufenthalt nicht erlaubt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für Künstler:innen. Jedes Schengen-Land hat eigene, nationale Ausnahmeregelungen.  
  • Deutsche/EU-Staatsangehörige müssen prüfen, ob sie für ihren Aufenthalt im Nicht-EU-Ausland ein Einreise-Visum, eine Arbeitserlaubnis und/oder eine elektronische Einreisegenehmigung benötigen. 
  • Für langfristige Aufenthalte in bzw. für den Umzug nach Deutschland benötigen alle Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel. Staatsangehörige einiger weniger Länder können diesen nach der visumfreien Einreise in Deutschland beantragen. Die meisten müssen jedoch zuerst ein Nationales Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland nach der Einreise mit einem Schengen-Visum ist in der Regel nicht möglich.  
  • Es gibt keinen deutschen Aufenthaltstitel speziell für Künstler:innen, der alle Arbeitstätigkeiten erlaubt. Ein Aufenthaltstitel ist in der Regel auf den bestimmten Aufenthaltszweck beschränkt. Ein Aufenthaltszweck ist zum Beispiel eine bestimmte Beschäftigung/Anstellung (zum Beispiel an einem Theater), eine bestimmte selbstständige Tätigkeit (z. B. als freiberufliche/r Künstler:in) oder ein besonderer Zweck (zum Beispiel die Teilnahme an einem Residenz-Programm). Zu Asylfragen beraten Organisationen, die auf Asylrecht spezialisiert sind.   

Fragen zu Einreise und Aufenthalt liegen bei internationalen künstlerischen Tätigkeiten in der Natur der Sache. Für verschiedene Länder sind dabei unterschiedliche Aufenthaltstitel, wie Visa, Arbeitsgenehmigungen etc. relevant. In den EU-Verträgen sind u.a. die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit definiert, die allen EU-Bürger:innen das Recht gewähren, in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten. Für viele außereuropäische Länder besteht für deutsche Staatsangehörige eine Visumpflicht; für die Ausübung einer Tätigkeit ist ein entsprechender Aufenthaltstitel notwendig. Zur Einreise und für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Künstler:innen und Kreative, die nicht EU-Bürger:innen sind, grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Ein freies Tanzensemble mit Sitz in München engagiert für eine Produktion eine indische Tänzerin, einen französischen Choreografen und eine irische Musikerin auf Honorarbasis. Sie werden zwei Monate in Deutschland proben, um anschließend einen Monat zu touren – in Deutschland, in der Schweiz, in Großbritannien und Irland. Welche Aufenthaltstitel brauchen sie?

Eine Künstlerin aus dem Irak wird für einen Aufbau ihrer Ausstellungsstücke und die anschließende Ausstellungseröffnung für zwei Wochen nach Deutschland eingeladen. Am Tag nach der Ausstellung leitet sie einen Workshop im Rahmen der Ausstellung, wofür sie ein Honorar erhält. Welchen Aufenthaltstitel braucht sie?

Antworten auf solche und ähnliche Fragen findest du in diesem Baustein.

Rechtsgrundlage

  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Link  
  • Beschäftigungsverordnung - Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern Link 
  • Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern Link  
  • Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) Link 
  • Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Link  
  • Auswärtiges Amt, Visumhandbuch Link 
  • Bundesagentur für Arbeit, Aufenthaltsgesetz und Beschäftigungsverordnung, Weisungen Link  
  • Schengener Übereinkommen Link 
  • Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) Link 
  • EU- Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht Link 

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