Schritt für Schritt führt dich unser Guide zu allen wichtigen Informationen, die du für deine internationale Arbeit brauchen könntest.

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The Guide

Transport - Zoll

Was Du wissen solltest

  • Deutschland ist Teil der EU-Zollunion. Innerhalb der EU-Zollunion können Gegenstände beliebig transportiert werden, ohne dass Zollformalitäten beachtet werden müssen. Der Warenverkehr ist frei. Die Schweiz, Großbritannien (England, Wales, Schottland), Island und Norwegen gehören nicht zur EU-Zollunion. 
  • Sobald Gegenstände das Gebiet der EU-Zollunion verlassen oder in dieses hineingebracht werden, sind Zollvorschriften zu beachten. Werden Gegenstände dauerhaft in ein Zollgebiet gebracht, spricht man von Einfuhr. Es müssen ggf. Einfuhrabgaben gezahlt werden; relevant sind vor allem die Einfuhrumsatzsteuer sowie Zollgebühren.  
  • Werden Gegenstände temporär in ein Land außerhalb der EU-Zollunion gebracht, kann eine temporäre Einfuhr angemeldet werden. Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren können so vermieden werden. Häufig kommt dafür das Carnet A.T.A.-Verfahren in Betracht. Für das Carnet-Verfahren gilt: Die Gegenstände müssen unverändert wieder zurückgebracht werden. Für das Carnet fällt eine (verhältnismäßig geringe) Gebühr an.  
  • Werden Waren aus Deutschland bzw. aus der EU-Zollunion in Länder außerhalb der Zollunion gebracht, muss man sich vorab über die Einfuhrvorschriften im Zielland informieren. 
  • Musiker:innen können mit ihren tragbaren Musikinstrumenten frei reisen. Wenn Du mit einem Musikinstrument unterwegs bist, das geschützte Hölzer oder Tierarten enthält, benötigst du möglicherweise eine CITES-Genehmigung.   

Der Internationalität des Kultur- und Kreativsektors steht nicht selbstverständlich eine wachsende Liberalisierung des Grenzverkehrs gegenüber. Innerhalb der EU sind die Barrieren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen reduziert worden. Dennoch sind Vorbereitungen erforderlich, um die sichere und fristgerechte An- und Abreise von Künstlern und Künstlerinnen und die Verbringung von Material zu Gastspielen und Ausstellungen sicherzustellen. Bei Vorhaben über die Grenzen der EU hinaus gilt dies einmal mehr.

Die Formalitäten im Zusammenhang mit Reisen und Transport von Kunstwerken, Musikinstrumenten, Equipment, Bühnenausstattung etc. sind mit einigem Aufwand verbunden und müssen selbst erledigt werden, sowohl bei Reisen innerhalb der EU als auch bei solchen über die Grenzen der EU hinaus (s. Zollfragen) – sofern nicht eine Spedition oder ein Kurierdienst beauftragt wird (s. Versand – Eigentransport).
Im Musikbereich kommt ein Transport von Instrumenten mit Speditionen oder Kurierdiensten zumeist nicht in Frage (enger Zeitplan, Musiker:innen trennen sich nicht gerne von wertvollen Instrumenten etc.). Musiker:innen dürfen jedoch mit ihren tragbaren Instrumenten und Geräten reisen, wenn diese zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten verwendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sie als zollfreie bzw. abgabenfreie Güter behandelt. Und dennoch gibt es Aspekte zu beachten, wie bspw. die gesetzlichen Einschränkungen beim Transport von Kulturgut (s. Kulturgüter).

Ein Musikensemble aus Frankfurt startet eine Tournee durch die Benelux-Länder, Frankreich, Marokko und Spanien. Die sechs Musiker:innen reisen mit einem Teil ihrer Instrumente (Gitarre, Cello, Kora, Becken für Schlagzeug und Rahmentrommeln) sowie technischem Equipment (In-Ear Monitoring, MIDI) mit Zug und Flugzeug. Was ist zu beachten bezüglich Zollformalitäten sowie Versicherungs- und Verpackungsfragen?

Eine Produzentengalerie in Berlin vereinbart ein Kooperationsprojekt mit einer Galerie in Jerewan, Armenien. Geplant sind zwei Ausstellungen: Eine der deutschen Künstler:innen in Jerewan und zu späterem Zeitpunkt eine der armenischen Künstler:innen in Berlin. Wie kommen die Arbeiten an ihre jeweiligen Bestimmungsorte und welche Zollformalitäten müssen dabei berücksichtigt werden?

Rechtsgrundlage

  • Zollkodex der Europäischen Union Link  
  • Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG) Link 
  • UNESCO: Agreement on the Importation of Educational, Scientific and Cultural Materials Link 
  • CITES: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora Link 

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Musterdokumente

Carnet ATA Ausfüllhilfe
- IHK Berlin

Musikinstrumenten-
bescheinigung
Formular 221, BfN

Wanderausstellungs-
bescheinigung
Formular 226, BfN

Checklisten

Carnet ATA Tipps
- IHK Berlin

Checkliste Carnet A.T.A.
pdf

Checkliste Vorübergehende
Verwendung ohne Carnet A.T.A.
pdf