Ein Visum ist die Bestätigung eines Staates, welche die Einreise, den Aufenthalt oder die Durchreise erlaubt. Es wird meistens als Einreisevisum ausgestellt, manche Länder erfordern auch ein Ausreisevisum oder eines zur Rundreise im Land selbst.
Im in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist das Visum (§ 6 AufenthG) einer von mehreren möglichen Aufenthaltstiteln. Diese Titel sind für Bürger:innen aus Ländern außerhalb der EU zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich notwendig. Entsprechend der europäischen Verordnung (EG) Nr. 810/2009 kann ein Visum als Schengen-Visum ausgestellt werden – für einen Aufenthalt im Schengen-Raum bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten – oder als Flughafentransitvisum. Für längerfristige Aufenthalte ist ein nationales Visum für Deutschland erforderlich. Die Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU können dann erteilt werden.