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The Guide

Customs issues

Die Europäische Union verfügt seit dem 1. Januar 1994 über ein gemeinschaftliches Zollrecht, danach ist der Warenverkehr innerhalb des Zollgebietes der EU grundsätzlich frei. Kunstwerke, Musikinstrumente und Bühnenausstattung können innerhalb des Zollgebietes der EU transportiert werden, ohne dass Zollformalitäten beachtet werden müssen.
Informationen zu Reisen und Transport in der EU - weiterlesen ...

Der Transport von Kunstwerken, Musikinstrumenten und Bühnenausstattung wird komplizierter, wenn das Zollgebiet der EU verlassen bzw. von außerhalb der EU in dieses eingereist wird. Zollvorschriften werden auf verschiedenen politischen Ebenen gemacht: Internationales und europäisches Zollrecht sowie nationale Vorschriften sind miteinander verzahnt und entsprechend kompliziert. Für den Austausch von Kulturgütern darf man hier keine Ausnahmen erwarten.
Informationen zu Reisen und Transport über die EU hinaus - weiterlesen ...

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Musterdokumente

Carnet ATA Ausfüllhilfe
- IHK Berlin

Musikinstrumenten-
bescheinigung
Formular 221, BfN

Wanderausstellungs-
bescheinigung
Formular 226, BfN

Checklisten

Carnet ATA Tipps
- IHK Berlin

Checkliste Carnet A.T.A.
pdf

Checkliste Vorübergehende
Verwendung ohne Carnet A.T.A.
pdf