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Contracts


Für verschiedene Beschäftigungsverhältnisse (s. Formen der Erwerbstätigkeit), Live-Auftritte, Kooperationen und Projekte gibt es unterschiedliche Vertragsarten. Die Texte in diesem Baustein skizzieren die wichtigsten Verträge, die im Kulturbereich in Deutschland genutzt werden. Auch folgen einige allgemeine Hinweise zu den Themen Vertragsabschluss sowie Vertragsstörungen und mögliche Konsequenzen (die Ausführungen basieren auf deutschem Recht).

Die Hinweise zum Abschluss von Verträgen sollten besonders dann berücksichtigt werden, wenn ein:e Vertragspartner:in im Ausland ansässig ist. Denn kommt es bei Absprachen mit ausländischen Partner:innen zu Missverständnissen, was bei unterschiedlichen kulturellen Gepflogenheiten nicht selten passiert, kann es schwierig sein, die Probleme kurzerhand aus der Welt zu schaffen.
Vor allem sind auch die Aspekte zu beachten, die erst bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zum Tragen kommen: wenn es bspw. um die Vereinbarung der Gage einer Tänzerin oder Musikerin unter Berücksichtigung der anfallenden Ausländersteuer geht; oder wenn geregelt werden muss, wer bei einem Ausstellungsvorhaben die Kosten des Transportes trägt. Welches Recht wird im Streitfall eigentlich angewandt, wenn die Vertragspartner:innen ihren Wohn- und Geschäftssitz in verschiedenen Ländern haben?

In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Musterverträgen für unterschiedliche Belange, die bspw. von Fachverbänden im Kultursektor bereitgestellt werden (s. dazu Verbände in den Bereichen Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Musik).
touring artists hat einige relevante Musterverträge kommentieren und teilweise auch formulieren lassen (s. Musterdokumente auf der rechten Seite) - dies gilt für die Bereiche Darstellende Kunst und Bildende Kunst, nicht jedoch für den großen und vielfältigen Musiksektor.
Die Erläuterungen in den Musterdokumenten sind zum einen für alle Künstler:innen und Kulturschaffende interessant, die von einem oder einer deutschen Vertragspartner:in einen Vertrag vorgelegt bekommen. Zum anderen wird erläutert, was beachtet werden sollte, wenn ein Vertrag grenzüberschreitend aufgesetzt wird. Die Musterverträge dienen der Orientierung und sollten unbedingt an die jeweiligen Situationen angepasst bzw. gemäß der konkreten Verhandlungen personalisiert werden.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, einige Grundlagen des Vertragsrechts zu kennen, die helfen, einen adäquaten Vertrag selbst zu entwerfen (eine Checkliste für die freie Gestaltung von Verträgen findet sich in der rechten Spalte). Einige Grundlagen sind hier skizziert:

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine generelle Vertragsfreiheit. Dies meint das Recht, das jede:r frei gestaltete Verträge abschließen kann und darf. Man unterscheidet zwischen Abschlussfreiheit und Gestaltungsfreiheit, d.h. Partnerwahlfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit (s. Infomationen der Bundeszentrale für politische Bildung

  • Abschlussfreiheit ist das Recht, sich zu entscheiden, ob, wo, wann, wie und mit wem ein Vertrag geschlossen wird oder auch nicht.
  • Partnerwahlfreiheit bedeutet, dass man sich seine:n Vertragspartner:in frei wählen kann.
  • Inhaltsfreiheit (oder Gestaltungsfreiheit) ist die Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen. Dazu gehört auch, das völlig neue, vom Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen geschaffen werden können (Typenfreiheit), die nur beschränkt sind durch den Typenzwang in bestimmten Bereichen.
  • Formfreiheit meint, dass man Verträge grundsätzlich ohne eine bestimmte Form schließen kann oder dass man eine From wählt, die nicht im Gesetz erwähnt ist. Sie besteht jedoch dann nicht, wenn eine gesetzliche Form vorgeschrieben ist, z.B. beim Versicherungsvertrag. Hier schafft die gesetzlich vorgegebene Form Rechtssicherheit.
  • Aufhebungsfreiheit bedeutet, dass die Vertragspartner:innen im Einvernehmen bereits abgeschlossene Verträge auflösen können. Eine einseitige Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.


Die generelle Vertragsfreiheit wird in Deutschland und der EU jedoch durch zahleiche Ausnahmen eingeschränkt, z.B. durch

  • allgemeine Verbote der Gesetzwidrigkeit, Sittenwidrigkeit und Erpressung,
  • Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Ethnie und Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung usw. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
  • das Arbeitsrecht,
  • Regelungen bei Pflichtversicherungen oder
  • Vorschriften des Verbraucherschutzes und der Daseinsvorsorge.

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Musterdokumente

Kommentierter Leihvertrag -
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Kommentierter Nutzungsvertrag -
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Kommentierter Kaufvertrag -
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Kommentierter Gastspielvertrag -
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Kommentierter Koproduktionsvertrag -
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Kommentierter Residenzvertrag -
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Checklisten

Checkliste: Freie Gestaltung
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