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How to: Mobility Funding

In Deutschland werden Kultur und Bildung umfänglich vom Staat gefördert. Die öffentlichen Kulturausgaben im Jahr 2015 betrugen ca. 10,4 Milliarden Euro. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl privater Geldgeber:innen, die durch Stiftungen, als Sponsoren und Sponsorinnen und Mäzen:innen Kulturinstitutionen, Projekte, Künstler:innen und Kreative fördern. In einigen Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft ist es auch nicht unüblich, bspw. mit Kleinkrediten zu arbeiten; hier stehen Möglichkeiten für Start-ups zur Verfügung.  

ÖFFENTLICHE KULTURFÖRDERUNG

Um die öffentliche Kulturförderung zu verstehen, muss man wissen, dass Deutschland als Bundesrepublik, als Bund einzelner Länder (zum Beispiel Brandenburg, Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen) verfasst ist. . Wenn von „Ländern“ die Rede ist, dann sind die einzelnen Bundesländer in Deutschland gemeint, nicht etwa andere Staaten. Die Zuständigkeit für bestimmte Bereiche ist zwischen Bund und Ländern geregelt und im Grundgesetz festgehalten – für die Förderung von Kunst und Kultur sind in erster Linie die Kommunen und Länder zuständig. Ihr Anteil an der Kulturförderung beträgt rund 87 %. Der Bund fördert Projekte von nationaler Bedeutung, von besonders innovativem Charakter oder auch internationale Vorhaben. 

Ein Großteil der Kulturförderung fließt in den Bereich der großen Institutionen: Museen, Kunstsammlungen, Konzerthallen, Opern- und Theaterhäuser. Im Vergleich dazu stellen die öffentlichen Förderer wesentlich weniger Mittel für die direkte Förderung von Künstler:innen und Kreativen und die Förderung künstlerischer Projekte zur Verfügung. 

Die öffentliche Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft erfolgt in Deutschland also auf mehreren Ebenen – auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene:

Für konkrete Projekte sollten zunächst Förderer auf lokaler Ebene gesucht werden, eine Antragstellung auf Landes- oder sogar Bundesebene ist dann sinnvoll, wenn eine überregionale Bedeutung des Vorhabens gezeigt werden kann.

Regional und lokal sind die Förderprofile unterschiedlich und müssen bei Kulturämtern und Landesministerien recherchiert werden. Oft werden einzelne Projekte gefördert, aber auch mehrjährige Förderungen sind möglich. Daneben sind Kulturpreise ein Instrument der Künstlerförderung. Es gibt bundesweit mehrere tausend, die zumeist von Städten und Gemeinden aber auch von den Ländern ausgeschrieben werden.

Wichtig! Förderer erwarten in der Regel eine Ko-Finanzierung: auf Landesebene eine Beteiligung der Kommunen, bei den Stiftungen und Fonds auf Bundesebene eine Beteiligung der Länder oder Kommunen. Auch wird ein eigener Anteil an der Kostenübernahme erwartet.

Nur selten wird ein einzelner Förderer mehr als die Hälfte der Projektkosten tragen wollen.

STIFTUNGEN

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Stiftungen, die im Kulturbereich fördernd aktiv sind. Die einen setzen eigenständig Projekte um, bei anderen können Anträge auf Förderung gestellt werden. Die einen agieren bundesweit, wie bspw. die Allianz Kulturstiftung, andere wirken regional, wie bspw. Bürgerstiftungen, die es in vielen Städten gibt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt einen Überblick über die Stiftungslandschaft, über die Stiftungssuche kann man nach Stiftungen in bestimmten Bereichen und Regionen suchen.  

WEITERE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER:INNEN

In einigen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft können Finanzierungsmöglichkeiten relevant sein, die nicht originär im Kulturbereich entstanden sind. Gründungszuschüsse, Kleinkredite, Crowdfunding … es gibt unterschiedliche Wege, ein Vorhaben auf den Weg zu bringen. Die Website der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung gibt einen ersten Überblick über verschiedene Möglichkeiten.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Eine Förderung künstlerischer Projekte kann für nahezu alle Phasen des Schaffens gesucht werden.

Für die Recherche oder erste künstlerische Orientierung kann Förderung beantragt werden, etwa über ein Stipendium oder eine Residenz in einem Künstlerhaus. Auch werden durch Workshops und Hospitationen bspw. Begegnung und Austausch – auch international – gefördert.

Für die künstlerische Produktion können ebenfalls Stipendien und Residenzen genutzt werden, außerdem sind Atelier- oder Probenraumförderungen möglich. Mit einer Projektförderung für ein konkretes Vorhaben können bspw. Honorare, Raummieten, Technikkosten, Reise- und Transportkosten oder Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden – meist bis zur Premiere, Ausstellungseröffnung etc.

Schließlich ermöglichen bspw. eine Katalogförderung oder eine Förderung von Videodokumentationen Künstlern und Künstlerinnen die Dokumentation ihrer Arbeit.

WIE WIRD GEFÖRDERT?

Förderung = finanzielle Unterstützung. Hier werden einige Förderarten erklärt, wobei viele Förderprogramme mehrere Förderarten kombinieren (z.B. Residenz und Reisekostenzuschuss).

Projektförderung – Die Projektförderung ist eine finanzielle Zuwendung für einzelne Vorhaben, die zeitlich, inhaltlich und finanziell begrenzt sind. Die Zuwendung wird zur Deckung von Ausgaben von dem oder der Antragsteller:in (genannt Zuwendungsempfänger:in) verwendet.

Bei einer Ko-Finanzierung gibt es mindestens zwei Förderer/Geldgeber, die eine Zuwendung für ein Projekt geben. In den Förderrichtlinien ist formuliert, ob eine Ko-Finanzierung notwendig ist und wenn ja, in welcher Höhe.

Institutionelle Förderung – Neben der Projektförderung gibt es auch eine institutionelle Förderung, die Kultureinrichtungen erhalten, um die gesamten Ausgaben der Einrichtung, d.h. einen nicht abgegrenzten Teil der Ausgaben, zu decken. Auch die institutionelle Förderung muss jährlich beantragt werden.

Produktionsförderung – Mit der Produktionsförderung wird eine einzelne Theater-oder Tanzproduktion bis zur Premiere bezuschusst.

Atelierförderung – Die Atelierförderung ist oftmals Teil der kommunalen und städtischen Kulturförderung. Durch sie werden in der Bildenden Kunst Ateliers oder Werkstätten anteilig finanziert. Zum einen nutzen sie der zeitlich begrenzten Förderung einzelner Künstler:innen, zum anderen werden durch die Atelierförderung Orte der Kunstproduktion in Städten/Regionen erhalten.

Reisekostenförderung – Eine Zuwendung zur Bezuschussung von Reise- und Transportkosten für ein bestimmtes Vorhaben (nichtkommerzielle Ausstellung, Tour, Gastspiel im Ausland etc.); manche Förderungen beinhalten auch die Bezuschussung von Aufenthaltskosten vor Ort.

Gastspielförderung – Gastspielförderung dient vor allem dazu die Mobilität von Tanz- und Theaterproduktionen, die bereits Premiere hatten, zu erhöhen. Es werden sowohl Gastspiele im Inland (Voraussetzung ist z.T. wechselndes Bundesland) als auch ins Ausland gefördert.

Ausstellungsförderung – Mit der Ausstellungsförderung werden freischaffende Künstler:innen bei der Durchführung von nationalen oder internationalen Ausstellungsprojekten unterstützt, seien es Einzel- oder Gruppenausstellungen. Meistens ist sie an eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Museen, Projekträumen, Galerien etc. geknüpft. Manche Förderprogramme richten sich auch an Vereine, Projekträume etc., um diesen die Präsentation zeitgenössischer Bildender Kunst zu ermöglichen.

Hospitationsprogramme – Mit Hospitationsprogrammen werden Hospitationen an öffentlichen Einrichtungen und Institutionen im In- und im Ausland gefördert. Zudem gibt es Programme, die es ausländischen Staatsangehörigen ermöglichen, sich eine Hospitation in Deutschland (z.B. an einem Theater) fördern zu lassen.

Förderung von Austauschprojekten – Mit der Förderung von Austauschprojekten soll vor allem der bi- oder multilaterale Kulturaustausch gefördert werden. Mit einer solchen Förderung können sowohl Recherchereisen oder Stipendien für die Arbeit im Ausland, aber auch Arbeit mit Gruppen vor Ort unterstützt werden. Es sollte aber immer der Austausch im Vordergrund stehen.

Stipendium – Stipendien werden von einzelnen Organisationen, aber auch vom Bund, vom Land oder einer Kommune vergeben. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlichster Stipendien: Meistens werden sie an Einzelpersonen vergeben als zeitlich begrenztes Arbeitsstipendium im Inland oder Ausland, häufig verbunden mit der Möglichkeit, ein Atelier, einen Probenraum etc. zu nutzen; sie können der Umsetzung eines bestimmten Vorhabens dienen oder auch der Weiterentwicklung einer besonderen Begabung.

Residenz – Residenzen sind Programme von Institutionen, Ländern oder auch des Bundes, die es Künstler:innen und Kreativen ermöglichen, ihre künstlerische Tätigkeit an einem anderen Ort auszuführen, auch und besonders im Ausland. Sie sind eingeladen, eine Zeit in einem Künstlerhaus zu leben und zu arbeiten, oftmals zusammen mit anderen Künstlern oder Künstlerinnen, können Wohn- und Arbeitsräume nutzen und erhalten ggf. zusätzlich ein Stipendium für die Produktion und/oder den Lebensunterhalt. Manche Residenzen sind an Bedingungen geknüpft (Künstlergespräch, Projekt mit der lokalen Community etc.), andere sind völlig frei.

Sponsoring – Immer öfter engagieren sich kleine und größere Unternehmen oder auch Banken im Kultursponsoring. Je nach Größe und Format des Projekts sind es vor allem lokale Unternehmen, die hier aktiv sind. Im Gegensatz zu anderen Förderformaten wird beim Sponsoring aber von einer „Gegenleistung“ ausgegangen, welche in einem ebenbürtigen Verhältnis zur Leistung stehen sollte.

Mikrokredit – Unternehmen und Freiberufler:innen können in der Gründungsphase mit Mikrokrediten bis zu 25.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung für einen Mikrokredit ist jedoch in der Regel ein Geschäftsplan und eine langfristige Gewinnorientierung

Crowdfunding – Beim Crowdfunding gibt eine Vielzahl von Personen einen selbst gewählten Betrag, um damit ein Projekt, eine Geschäftsidee, eine Reise etc. zu finanzieren. Das auf diese Weise finanzierte Vorhaben und der Ablauf werden als eine Aktion bezeichnet, die mit Hilfe des Internets umgesetzt wird, denn der Aufruf zu einer Crowdfunding-Aktion wird über das Internet publiziert. Teil der Aktion ist es, dass die Gebenden ein Geschenk erhalten.

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

Für die Beantragung von Fördergeldern bei Kommunen oder den Ländern wird in der Regel vorausgesetzt, dass sich der feste Wohnsitz in der Kommune oder in dem Land befindet, wo der Antrag gestellt wurde. Ausnahmen sind selten und meistens nur in Form von Ko-Produktionen möglich. Bundesforderung erfordert meistens einen festen Wohnsitz in Deutschland (z.B. Fond DAKU).

Einige Förderprogramme haben spezielle Vorgaben, die den Förderrichtlinien entnommen werden können. Diese Vorgaben dienen dazu die Sichtbarkeit von bestimmten Bevölkerungsgruppen zu erhöhen und die Diversität in der Kunstwelt zu verbessern. Beispielsweise müssen die Antragsteller:innen bei vielen inter- und transkulturelle Programmen einen Migrationshintergrund haben.