Ein Künstler verkauft und liefert ein Gemälde von Dänemark an eine Privatperson in Deutschland.
Eine in Italien ansässige Tänzerin schließt mit einer in Deutschland ansässigen Kompanie einen Vertrag über einen Auftritt in Deutschland ab.
Eine in China ansässige Autorin räumt einem Theater in Deutschland Nutzungsrechte an einem Theaterstück ein.
Diese und weitere Fragen sollen hier beantwortet werden.
Informationen zu Lieferungen und Leistungen von Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland an im Ausland ansässige Auftraggeber:innen finden sich hier.
Informationen zur Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften in Kooperation mit Sonja Laaser, Kanzlei Laaser, Berlin