Künstler:innen und Kreative, die nicht Unionsbürger:innen (im Sinne des Artikels 20 AEUV) sind, benötigen zur Einreise und für den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.
Grundsätzlich gilt es hierbei zu unterscheiden, ob es sich um einen Kurzaufenthalt oder um einen längeren Aufenthalt handelt, der in der Regel mit einem Umzug nach Deutschland verbunden ist. Staatsangehörige einiger Länder können visumfrei nach Deutschland einreisen, viele hingegen benötigen ein Visum (z.B. ein so genanntes Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt); das gilt sowohl für Kurzaufenthalte als auch für längere Aufenthalte. Hier findest du Informationen über verschiedene Visa-Typen, über die Antragsprozedere und über weitere Aspekte der Visumbeantragung, die du beachten solltest.
Durch den Aufenthaltstitel wird auch definiert, welchen Zugang du zum Arbeitsmarkt hast. Grundsätzlich besteht während eines Kurzaufenthaltes kein Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, d.h. es darf keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Allerdings ist in der Beschäftigungsverordnung geregelt, dass viele (auch entgeltliche) künstlerische Aktivitäten nicht als Erwerbstätigkeit gewertet werden und somit ausgeführt werden dürfen. Bei längeren Aufenthalten gilt, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt durch die Aufenthaltserlaubnis definiert wird.
All About Berlin: How to apply for a German freelance visa
Migrationsrechtlicher Leitfaden zur Zusammenarbeit von Künstlerinnen* und Kunstvereinen in Deutschland, Künstlerhaus Stuttgart 2023