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The Guide

International health insurance


Der Krankenversicherungsschutz im Ausland gehört zu den wichtigen Fragen, die im Vorfeld von internationalen Tätigkeiten geklärt werden sollten.

Innerhalb der meisten europäischen Staaten gilt die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (s. Unterwegs in der EU).

Auslandskrankenversicherung für in Deutschland Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen nur innerhalb der EU sowie in EWR-Staaten und in einigen Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen (siehe Übersicht der Abkommenstaaten, bzw. die einzelnen Abkommen), die auch die Krankenversicherung einschließen (zum Beispiel Tunesien, Türkei, Israel…). Bei letzteren werden allerdings nur die Leistungen übernommen, die auch von der örtlichen Krankenkasse bezahlt würden. Ein eventuell notwendiger Krankenrücktransport ist nicht mit abgedeckt, das gilt auch für privat Versicherte. Daher sollte man sich vor der Reise bei seiner Krankenkasse über die gedeckten Leistungen erkundigen und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Dies gilt insbesondere für Reisen in Länder außerhalb der EU. Manche Auslandskrankenversicherungen decken das Berufsrisiko mit ab.

Die zusätzlichen Auslandskrankenversicherungen kosten für Einzelpersonen je nach Anbieter etwa 10 Euro pro Jahr. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass in der Regel 42 Tage (bei manchen Versicherern auch 56 Tage) am Stück versichert sind, also maximal sechs bis acht Wochen. Man kann jedoch mehrmals pro Jahr für den entsprechenden Zeitraum verreisen und den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. 

Erfahrene Anbieter kann man zum Beispiel über die Ergebnisse der Stiftung Warentest vom Dezember 2022 ausfindig machen oder über eine:n Versicherungsmakler:in erfragen.

Bei längeren Reisen (länger als 42 bzw. 56 Tage) muss ein teurerer Einzelvertrag abgeschlossen werden. Die Versicherer versichern dann meistens tage- oder monatsweise. Längstens möglich ist eine solche Krankenversicherung für fünf Jahre. 

Langzeit-Auslandskrankenversicherung – ein unverbindlicher Tarifüberblick
- Aufenthalte bis zu 365 Tage: ca. 1 Euro pro Tag / ca. 3,50 Euro pro Tag ab 65 Jahre
- Aufenthalte zwischen 365 Tagen und fünf Jahren: höhere Tarife 


Hinweis für Kollektive, Orchester und Kompanien etc., die kurzzeitig im Ausland gastieren

Für Kollektive, Orchester, Kompanien etc. mit angestellten Künstlern oder Künstlerinnen und Kulturschaffenden ist es ratsam, eine pauschale Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Ebenso sollte der Krankenversicherungsschutz für selbstständige Künstler:innen und Kreative gewährleistet sein, die im Auftrag des Kollektivs o.ä. ins Ausland reisen – auch wenn die oder der Auftraggeber:in nicht dazu verpflichtet ist. Für Selbstständige, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann das Kollektiv/die Kompanie/etc. die Versicherung abschließen. Selbstständige, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, müssen sich hingegen selbst darum kümmern. Kompanien, Kollektiven etc. ist zu empfehlen, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zur Bedingungen für den Arbeitsvertrag zu machen. Oder sich damit abzusichern, dass in den Produktionsverträgen steht, dass der oder die Künstler:in für sämtliche Versicherungen selbst Sorge zu tragen hat.  

Gerade bei Kollektiven, Orchestern, Kompanien etc. mit selbstständigen Künstlern und Künstlerinnen, die ihren Wohnsitz in unterschiedlichen Ländern haben, ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren, was erforderlich ist und welche Nachweise der oder die jeweilige Veranstalter:in von den einzelnen verlangt.

Der Abschluss einer Auslandkrankenversicherung für den Erhalt eines Visums ist für manche Länder zwingend, wie auch die Visaregelung für Deutschland bzw. den Schengenraum (s. Visaversicherung).

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Krankenversicherung für ausländische Gäste

Für Künstler:innen und Kreative aus dem Ausland ist eine Krankenversicherung während ihres Aufenthaltes in Deutschland dringend zu empfehlen. Künstler:innen und Kreative aus dem Ausland, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, können auch bei deutschen Versicherern eine Reisekrankenversicherung abschließen. Dies ist besonders für Künstler:innen und Kreative aus Ländern außerhalb der EU relevant. Die Versicherungen sind bis zu 365 Tage gültig und versichert wird ab einer bestimmten Anzahl von Tagen in der Regel tageweise. Bei manchen Versicherern kann der Vertrag bis zu 31 Tage nach der Einreise nach Deutschland bzw. in ein Land der EU abgeschlossen werden. Dies gilt, wenn für die oder den Einreisenden keine Visapflicht besteht. Oftmals wird der Vertrag in Kombination mit Unfall- und Haftpflichtversicherungen angeboten. 

Tipp: Eine solche Versicherung sollte möglichst in Deutschland abgeschlossen werden (unter Mithilfe der Veranstalter:innen oder Kollegen und Kolleginnen). Im Schadensfall in Deutschland kann die Abwicklung mit in den Herkunftsländern abgeschlossenen Reiseversicherungen sehr kompliziert sein.

Ein unverbindlicher Tarifüberblick
- Reisekrankenversicherung für 42 Tage: insgesamt ca. 11,00 Euro / 22,00 Euro ab 60 Jahre
- ab dem 43. Tag zusätzliche tageweise Versicherung: 1,50 Euro / 4,50 Euro ab 60 Jahre


Hinweis für Kollektive, Orchester und Kompanien etc.

Für Selbstständige ist die Beschaffung einer Krankenversicherung Aufgabe des Künstlers oder der Künstlerin bzw. des oder der Kreativen selbst. Kollektive, Orchester und Kompanien etc., die Selbstständige engagieren, sollten diese darauf hinweisen, dass der Abschluss einer Krankenversicherung unbedingt zu empfehlen ist. Noch ratsamer ist es, den Abschluss einer Krankenversicherung zur Bedingung des Engagements zu machen bzw. bei Künstlern und Künstlerinnen sowie Kreativen aus EU-Mitgliedsländern die Bescheinigung A1 (s. Unterwegs in der EU) zu verlangen. Oft wird diese auch von dem oder der Veranstalter:in verlangt. Die Versicherungsfrage sollte im Produktionsvertrag klar geregelt sein, ggf. legt er fest, dass der oder die Künstler:in oder Kreative für sämtliche Versicherungen selbst Sorge zu tragen hat.  

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Visaversicherung

Bei Beantragung eines Visums für Deutschland bzw. den Schengenraum muss der oder die Antragsteller:in eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland nachweisen können. Diese kann sowohl im Herkunftsland oder in Deutschland bzw. in einem EU-Land abgeschlossen werden. Bedingungen sind eine Deckungssumme von mindestens 30 000 Euro und Gültigkeit in allen EU-Ländern. Hier ist der Abschluss einer sogenannten Visaversicherung möglich (je nach Wunsch auch kombinierbar mit Reiseunfall- oder Reisehaftpflichtversicherungen). Es ist empfehlenswert, eine solche Versicherung in Deutschland abzuschließen und die Police dann den Einreisenden zur Verfügung zu stellen, da im Schadensfall die Abwicklung mit Versicherungen, die in den Herkunftsländern abgeschlossenen wurden, sehr kompliziert sein kann.

Manche Versicherungen bieten Spezialversicherungen für Stipendiaten und Stipendiatinnen an. 

Ein unverbindlicher Tarifüberblick (nur Krankenversicherung)
- 31 Tage: insgesamt 28 Euro / 53 Euro ab 65 Jahre
- 180 Tage: insgesamt 225 Euro / 440 Euro ab 65 Jahre
- 365 Tage: 1,55 Euro pro Tag / 3 Euro pro Tag ab 65 Jahre 

Wird ein nationales Visum beantragt und in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufgenommen, muss eine Auslandskrankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und Aufnahme der Erwerbstätigkeit (mindestens für 15 Tage) vorgewiesen werden. Mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, die unbefristet ist, wird der oder die Künstler:in in Deutschland sozialversicherungspflichtig.

Auch selbstständig tätige Künstler:innen müssen bei der Beantragung eines nationalen Visums eine Auslandskrankenversicherung vorweisen und auch die Ausländerbehörden verlangen hinsichtlich der Beantragung eines Aufenthaltstitels den Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung.

Deutsche Auslandskrankenversicherungen versichern Personen, die sich in Deutschland aufhalten und nicht sozialversicherungspflichtig sind, maximal bis zu fünf Jahre. Über diesen Zeitraum hinaus und spätestens dann muss sich der oder die selbstständig tätige Künstler:in in Deutschland privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Versichert sich ein:e Künstler:in über die Künstlersozialkasse, ist er oder sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig und kann sich gesetzlich krankenversichern oder, ab einem bestimmten Mindesteinkommen, auch privat absichern.

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Checklisten

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Checkliste: Im Ausland -
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