Als werkschaffende Künstler:innen gelten u. a. bildende Künstler:innen in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Fotografie, Installationskunst etc. Ebenso umfasst der Begriff Künstler:innen, die „hinter der Kamera“ oder „hinter der Bühne“ arbeiten, bspw. im Bereich Regie, Bühnenbild, Kostümbild, Lichtdesign, Komposition und Choreografie.
Quelle: touring artists Steuern