Begriff des in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Bürger:innen aus Ländern außerhalb der EU benötigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz orientiert sich an den europäischen Verordnungen (u. a. Visakodex EU) und unterscheidet zwischen Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU und Visum für den befristeten Aufenthalt sowie Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU für den unbefristeten Aufenthalt.
Quelle: Bundesministerium des Innern, Wikipedia, redaktionell bearbeitet