Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung von Beamten und Beamtinnen, Richtern und Richterinnen des Bundes sowie von Soldaten und Soldatinnen in Deutschland. Über den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) wird es auch auf Arbeitnehmer:innen der Bundesverwaltung angewendet. Künstler:innen sowie Veranstalter:innen, deren Projekte öffentlich gefördert werden und die in diesem Rahmen Reisekosten abrechnen, sind ebenfalls an die Bestimmungen des BRKG gebunden.