Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) bezeichnet die zwischen der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen vereinbarte Ausdehnung des Europäischen Binnenmarktes mit dem Ziel, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum in Europa zu schaffen. Der freie Personen-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die Zusammenarbeit in Fragen des Kraftverkehrs, der Landwirtschaft, der Fischerei, des Handels und der Energie wurden in dieser Vereinbarung beschlossen. Der EWR-Vertrag trat zum 1. Januar 1994 in Kraft. Die Schweiz nimmt nicht am EWR teil: Die Schweizer Bevölkerung entschied sich in einem Referendum im Jahr 1992 gegen einen Beitritt.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, redaktionell bearbeitet