Begriff der Zollverwaltung. Der Versand von Gegenständen ins Ausland verlangt – entsprechend geltender Zollbestimmungen – eine begleitende Handelsrechnung oder Pro-forma-Rechnung auf deren Grundlage der Zollwert der Sendung errechnet wird. Eine Handelsrechnung wird genutzt, wenn die Gegenstände einen Handelswert haben. Eine Pro-forma-Rechnung wird hingegen verwendet, wenn die Gegenstände keinen Handelswert besitzen: Wenn sie bspw. nicht für den Verkauf bestimmt sind, es sich um eine Schenkung handelt o.Ä.
Das Dokument muss Informationen zu dem oder der Versender:in und zu dem oder der Empfänger:in beinhalten sowie vor allem eine vollständige Beschreibung der Inhalte und deren Wert.
Quelle: Zoll online, DPD, redaktionell bearbeitet