Ein Schengen-Visum ist die von einem Schengen-Staat erteilte Genehmigung für
a) die Durchreise durch das Hoheitsgebiet des Schengen-Raums oder einen Aufenthalt in diesem Gebiet von höchstens drei Monaten innerhalb eines Sechsmonatszeitraum (ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet) oder
b) die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen der Mitgliedstaaten.
Rechtliche Grundlage ist der Visakodex EU (Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009).
Quelle: Europa. Zusammenfassung der EU Gesetzgebung, Ihr Europa, redaktionell bearbeitet