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Contracts - working (in Germany)

Beliebte Themen ...

... erreichst Du direkt über die folgenden Links. Zu allen Inhalten in diesem Baustein gelangst Du über das Klappmenü unter ‚Verträge - Erwerbstätigkeit‘ oben.

Arbeiten in Deutschland als Selbstständige:r
Arbeiten in Deutschland als Angestellte:r 
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Staatsangehörige 
Vertragsarten in Deutschland 
 

Was Du wissen solltest

  • Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Status „Künstler:in“. Künstler:innen sind zum Teil in Anstellung tätig (z. B. als Schauspieler:in in einem Theater), zum Teil als Selbstständige (z. B. als freiberufliche Künstler:in). Oft sind sie auch hybrid tätig, d.h. es besteht eine Teilzeitanstellung, die ergänzt wird durch eine selbstständige Tätigkeit. Nicht-EU-Staatsangehörige haben oft nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt: Eine “hybrid” Tätigkeit ist oft nicht möglich.  
  • Es gibt keine Wahlfreiheit: Das Gesetz und die tatsächliche Ausführung der Arbeitstätigkeit definieren, ob eine Arbeit in einer Anstellung durchgeführt werden muss oder nicht (Stichwort „Scheinselbstständigkeit“). Verstöße werden regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt.  
  • Für Künstler:innen aus dem Ausland gelten diese Regeln gleichermaßen - auch, wenn es sich nur um temporäre Aufenthalte handelt.  
  • Bei selbstständigen Tätigkeiten wird zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe unterschieden. Ein Gewerbe muss zusätzlich zur Anmeldung beim Finanzamt beim Gewerbeamt angemeldet werden. 
  • Der Arbeitsstatus definiert auch, welche Art von Vertrag geschlossen werden kann. Für selbstständige Leistungen gibt es zudem noch weitere Subkategorien von Verträgen.

Der Erwerbsstatus von Künstler:innen, Kreativen und Kulturschaffenden kann je nach Land verschieden sein. In der internationalen Arbeit werden Künstler:innen, ebenso wie Veranstalter:innen, die Kulturschaffende aus dem Ausland einladen, schnell mit Fragen der Form der Erwerbstätigkeit konfrontiert. Denn davon leiten sich Ansprüche sowohl auf Sozialleistungen ab, als auch auf Fragen hinsichtlich der Arbeitserlaubnis, des Gehalts, der zu zahlenden Steuern etc.

Für die verschiedenen Arbeitsverhältnisse im Kultursektor gibt es unterschiedliche Vertragsarten. Gerade dann, wenn bei Live Auftritten, Kooperationen, Projekten, Verkäufen usw. die Vertragspartner:innen in verschiedenen Ländern ansässig sind, sind einige Dinge zu bedenken.

Ein Theaterensemble mit Sitz in Deutschland macht mit fünf seiner angestellten Tänzer:innen eine Tournee durch Portugal und Frankreich. Auch der selbstständig tätige Bühnenbildner reist mit. Wie werden die involvierten Akteure und Akteurinnen entlohnt? Haben die Auftritte im Ausland Auswirkungen auf das Gehalt der Tänzer:innen und des Bühnenbildners?


Eine 8-köpfige Band mit Musiker:innen verschiedener Nationalitäten, die als GbR freier Künstler:innen mit Geschäftssitz in Deutschland organisiert ist, geht auf Europa-Tour. Was muss die Booking Agentur vertraglich regeln? Wie werden die Gagen an die Künstler:innen gezahlt? Wer zahlt und bucht Hotel und Reise? Was ist mit den Merchandising-Einnahmen bei den Konzerten?

Rechtsgrundlage

  • Künstlererlass, BMF‑Schreiben vom 5. Oktober 1990 (BStBl I S. 638) Link 
  • BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch, Besteuerung von Künstlern Link 
  • Statusfeststellungsverfahren: § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV Link  
  • Deutsche Rentenversicherung: Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen Link  

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