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The Guide

Versicherung ausländischer Gäste

Für Künstler:innen und Kreative aus dem Ausland ist eine Krankenversicherung während ihres Aufenthaltes in Deutschland dringend zu empfehlen. Künstler:innen und Kreative aus dem Ausland, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, können auch bei deutschen Versicherern eine Reisekrankenversicherung abschließen. Dies ist besonders für Künstler:innen und Kreative aus Ländern außerhalb der EU relevant. Die Versicherungen sind bis zu 365 Tage gültig und versichert wird ab einer bestimmten Anzahl von Tagen in der Regel tageweise. Bei manchen Versicherern kann der Vertrag bis zu 31 Tage nach der Einreise nach Deutschland bzw. in ein Land der EU abgeschlossen werden. Dies gilt, wenn für die oder den Einreisenden keine Visapflicht besteht. Oftmals wird der Vertrag in Kombination mit Unfall- und Haftpflichtversicherungen angeboten. 

Tipp

  • Eine solche Versicherung sollte möglichst in Deutschland abgeschlossen werden (unter Mithilfe der Veranstalter oder Kolleg:innen). Im Schadensfall in Deutschland kann die Abwicklung mit in den Herkunftsländern abgeschlossenen Reiseversicherungen sehr kompliziert sein.

Ein unverbindlicher Tarifüberblick
Reisekrankenversicherung für 42 Tage: insgesamt ca. 11,00 Euro / 22,00 Euro ab 60 Jahre
ab dem 43. Tag zusätzliche tageweise Versicherung: 1,50 Euro / 4,50 Euro ab 60 Jahre

  • Für Selbstständige ist die Beschaffung einer Krankenversicherung Aufgabe der/s Künstler:in oder der/s Kreativen selbst. Kollektive, Orchester und Kompanien etc., die Selbstständige engagieren, sollten diese darauf hinweisen, dass der Abschluss einer Krankenversicherung unbedingt zu empfehlen ist. Noch ratsamer ist es, den Abschluss einer Krankenversicherung zur Bedingung des Engagements zu machen bzw. bei Künstler:innen und Kreativen aus EU-Mitgliedsländern die Bescheinigung A1 (s. Sozialversicherung) zu verlangen. Oft wird diese auch vom/von der Veranstalter:in verlangt. Die Versicherungsfrage sollte im Produktionsvertrag klar geregelt sein, ggf. legt er fest, dass die/der Künstler:in oder Kreative für sämtliche Versicherungen selbst Sorge zu tragen hat.