Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen nur innerhalb der EU sowie in EWR-Staaten und in einigen Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen (siehe Übersicht der Abkommenstaaten, bzw. die einzelnen Abkommen), die auch die Krankenversicherung einschließen (zum Beispiel Tunesien, Türkei, Israel…). Bei letzteren werden allerdings nur die Leistungen übernommen, die auch von der örtlichen Krankenkasse bezahlt würden. Ein eventuell notwendiger Krankenrücktransport ist nicht mit abgedeckt, das gilt auch für privat Versicherte. Daher sollte man sich vor der Reise bei seiner Krankenkasse über die gedeckten Leistungen erkundigen und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Dies gilt insbesondere für Reisen in Länder außerhalb der EU. Manche Auslandskrankenversicherungen decken das Berufsrisiko mit ab.
Die zusätzlichen Auslandskrankenversicherungen kosten für Einzelpersonen je nach Anbieter etwa 10 Euro pro Jahr. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass in der Regel 42 Tage (bei manchen Versicherern auch 56 Tage) am Stück versichert sind, also maximal sechs bis acht Wochen. Man kann jedoch mehrmals pro Jahr für den entsprechenden Zeitraum verreisen und den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Erfahrene Anbieter kann man zum Beispiel über die Ergebnisse der Stiftung Finanztest vom Juni 2012 ausfindig machen oder über einen Versicherungsmakler erfragen.
Bei längeren Reisen (länger als 42 bzw. 56 Tage) muss ein teurerer Einzelvertrag abgeschlossen werden. Die Versicherer versichern dann meistens tage- oder monatsweise. Längstens möglich ist eine solche Krankenversicherung für fünf Jahre.
Langzeit-Auslandskrankenversicherung – ein unverbindlicher Tarifüberblick
- Aufenthalte bis zu 365 Tage: ca. 1 Euro pro Tag / ca. 3,50 Euro pro Tag ab 65 Jahre
- Aufenthalte zwischen 365 Tagen und fünf Jahren: höhere Tarife