Du möchtest Kunstwerke oder Merchandise zum Verkauf in ein Land bringen, das zum Zollgebiet der EU gehört?
Kunstwerke und Merchandise können innerhalb des Zollgebietes der EU transportiert werden, ohne dass Zollformalitäten beachtet werden müssen. Der Warenverkehr innerhalb des Zollgebietes der EU ist grundsätzliche frei. Diese Staaten gehören zum EU-Zollgebiet.
Du möchtest Kunstwerke oder Merchandise zum Verkauf d.h. dauerhaft in ein Land außerhalb des EU-Zollgebiets bringen?
Man spricht dann von einer definitiven Einfuhr in das Bestimmungsland. Sämtliche Transporte über die Grenzen des EU-Zollgebiets hinweg sind an Zollvorschriften gebunden, d. h. Kunstwerke und Merchandise müssen durch den Zoll abgefertigt werden. Relevant sind grundsätzlich der Deutsche Zoll bzw. der Zoll an der EU-Außengrenze und der Zoll des Bestimmungslandes.
Auf dem Transportweg von Deutschland ins Ausland werden mehrere Zollstellen passiert:
Evtl. gibt es Transitländer, bei denen Zollvorschriften beachtet werden müssen.
Lässt du Kunstwerke oder Merchandise versenden oder transportierts du selbst?
Transport durch einen Transportdienstleister
Beauftragst du eine Spedition bspw. für den Transport einer umfangreicheren Sendung, übernimmt diese in der Regel die Abwicklung der Zollformalitäten und wird mit dir die Unterlagen durchgehen, die dafür notwendig sind. Der Service ist zuverlässig, kann jedoch sehr kostspielig sein. Es gibt auf Kunsttransport spezialisierte Speditionen, genauso wie solche, die das nicht sind, aber einen Transport ebenso abwickeln. Es lohnt sich, Vergleichsangebote einzuholen.
Paketdienstleister (wie DHL, Fedex etc.) bieten neben dem Versand auch die Zollabwicklung an, teilweise auch einen Carnet-A.T.A.-Service für die temporäre Einfuhr. Bei manchen Paktdienstleistern ist allerdings der Versand von Kunstwerken ausgeschlossen oder nur bis zu einem bestimmten Warenwert möglich. Häufig wird die Zollabwicklung auch als nicht sehr zuverlässig beschrieben.
Es ist möglich, dass du eine Zollagentur mit der Zollanmeldung beauftragst und dann die Zollpapiere dem Versandunternehmen übergibst. Die Übergabe solltest du dir vom Paketdienstleister bestätigen lassen. Auch bei Paketdienstleistern lohnt es sich, Vergleichsangebote einzuholen.
Hier finden sich weitere Informationen zur Beauftragung von Speditionen und Paketdienstleistern.
Eigentransport
Transportierst du Kunstwerke oder Merchandise selbst, musst du Zollanmeldungen und die Abwicklung an den Zollstellen selbst organisieren. Das ist kostengünstiger, aber mit einigem administrativem Aufwand verbunden. In den folgenden Abschnitten erläutern wir das Vorgehen.
Vorhgehen bei eigenständigem Export, Zollanmeldungen selbst organisieren
Schritte, die ggf. relevant sein können:
Ausfuhranmeldung beim Deutschen Zoll
Einfuhranmeldung beim Zoll des Bestimmungslandes
Zahlung von Einfuhrabgaben
Ausfuhr von Kunstwerken und Merchandise aus Deutschland
Die Ausfuhr von Kunstwerken und Merchandise aus Deutschland im Rahmen deiner Geschäftstätigkeit musst du beim Deutschen Zoll anmelden. Ausfuhrabgaben fallen in der Regel nicht an. Abhängig vom Wert der Gegenstände sind unterschiedliche Verfahren relevant:
Bei Kunstwerken/Merchandise mit einem Wert von bis zu 1.000 Euro/netto insgesamt genügt eine mündliche Ausfuhranmeldung an der Ausgangszollstelle, d. h. beim Grenzzoll im Terminal am Flughafen/Hafen oder bei Fahrten mit PKW/LKW an der Zollstelle an der EU-Außengrenze.
Du solltest eine Packliste, d. h. eine Auflistung der Werke bzw. Artikel inkl. Wertangabe oder eine Rechnung bzw. Proforma-Rechnung dabeihaben.
Liegt der Wert der Kunstwerke/des Merchandise insgesamt zwischen 1.000 und 3.000 Euro/netto, ist ein 1-stufiges Ausfuhrverfahren möglich. Dafür muss eine elektronische Zollanmeldung vorab an die Ausgangszollstelle – d. h. an den Grenzzoll, dort, wo die Gegenstände die EU verlassen, i. d. R. Flughafen/Hafen – übermittelt werden. Dies kann längerfristig vorab geregelt werden oder ist auch kurzfristig, bspw. am Reisetag selbst, möglich.
Ausfuhranmeldung 1-stufiges Ausfuhrverfahren
Sind die Kunstwerke bzw. das Merchandise für die Ausfuhr angemeldet, musst du sie bzw. es bei der Ausgangszollstelle am Hafen/Flughafen vorführen und die Ausfuhrdokumente vorlegen, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann. Du solltest für deinen Weg ausreichend Zeit einplanen, auch sollte die Verpackung so organisiert sein, dass die Gegenstände ggf. gezeigt werden können.
Nach erfolgter Prüfung erhält die Ware die zollamtliche Überlassung und kann ausgeführt werden. >>> Informationen zum 1-stufigen Verfahren auf zoll.de
Liegt der Wert der Kunstwerke/des Merchandise insgesamt über 3.000 Euro/netto, ist ein 2-stufiges Ausfuhrverfahren vorgesehen. In diesem Fall musst du die Gegenstände der Ausfuhrzollstelle am Wohn-/Firmensitz physisch vorführen und eine elektronische Ausfuhranmeldung vornehmen lassen.
Ausfuhranmeldung 2-stufiges Verfahren
Nach der Anmeldung bei der Ausfuhrzollstelle erhältst du ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), welches du an der Ausgangszollstelle (d. h. am Grenzzoll, dort, wo die Gegenstände die EU verlassen, z. B. am Flughafen/Hafen) zusammen mit den Gegenständen und einer Rechnung/Proforma-Rechnung vorführst. Die Ausgangszollstelle prüft, ob die Waren auf dem ABD mit der Ware zur Ausfuhr übereinstimmen, und erteilt den Ausgangsvermerk.
Wichtig: Du solltest für deinen Reiseweg genügend Zeit einplanen und die Verpackung so organisieren, dass die Gegenstände ggf. gezeigt werden können. >>> Informationen zum 2-stufigen Verfahren auf zoll.de
Einfuhr von Kunstwerken und Merchandise ins Bestimmungsland
Bringst du Kunstwerke oder Merchandise zum Verkauf d.h. dauerhaft in ein Land außerhalb der EU, spricht man von einer definitiven Einfuhr in das Bestimmungsland. Hinsichtlich der Einfuhr gelten dann grundsätzlich die nationalen Vorschriften des Landes. Sehr wahrscheinlich müssen die Gegenstände zur Einfuhr angemeldet werden und es fallen Einfuhrabgaben an.
Einfuhrabgaben sind Steuern und andere Abgaben, die der ausländische Zoll bei definitiven Einfuhren erhebt, vor allem zum Schutz der eigenen Wirtschaft. Für den Kultursektor relevant sind die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren.
Wie kannst du dich über die nationalen Einfuhrbestimmungen informieren?
Informationen zu den nationalen Bestimmungen können eingeholt werden bei
Internet-Recherche zu den Einfuhrabgaben
Einfuhranmeldung und Zahlung der Einfuhrabgaben
Wenn du die Einfuhrbestimmungen für das Bestimmungsland recherchiert hast, müssen Kunstwerke bzw. Merchandise sehr wahrscheinlich zur Einfuhr angemeldet werden. Ob dies direkt an der Grenze geschehen kann oder vorab elektronisch erledigt werden muss, unterliegt den nationalen Bestimmungen des Landes. Erkundige dich beim ausländischen Zoll, evtl. können dabei Kooperationspartner vor Ort behilflich sein.
Möglich ist auch, dass du den Service einer Zollagentur in Anspruch nimmst und diese mit der Einfuhranmeldung beauftragst.
Die Einfuhrabgaben, d. h. Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühr, sind bei der Einreise an der Zollstelle des Bestimmungslandes zu zahlen. Grundlage für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert, der in der Regel dem Verkaufspreis plus Kosten für Versand plus ggf. Zollgebühren entspricht. Für die Angabe des Warenwertes kannst Du die Rechnung vorlegen, falls bspw. das Kunstwerk bereits verkauft ist, oder du kannst eine Proforma-Rechnung mit Wertangaben oder eine Packliste dabeihaben. Das bedeutet auch: Der Warenwert sollte dem realen Verkaufspreis entsprechen, unter Umständen wird dies vom Zoll überprüft.
Die Bezahlung erfolgt vor Ort und ist oft in bar oder per Kreditkarte möglich.
Beachte:
EORI-Nummer für die Zollanmeldung
Künstler:innen und Kulturakteure in der EU, die Kunstwerke oder Merchandise im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit aus dem Zollgebiet der EU ausführen und dafür eine Zollanmeldung vornehmen, benötigen eine EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification number/ Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) für die Kommunikation mit den Zollbehörden. Nur für eine mündliche Ausfuhranmeldung bei einem Wert bis zu 1.000 Euro ist eine EORI-Nummer nicht zwingend erforderlich.
In Deutschland wird die Nummer kostenfrei innerhalb weniger Werktage von der Generalzolldirektion vergeben.
Für die Einfuhr in das Bestimmungsland ist unter Umständen eine separate in dem Land zu beantragende EORI-Nummer notwendig, bspw. für UK. Dies ist auf den jeweiligen Webseiten der ausländischen Zolldirektionen zu recherchieren.
Was steht auf der Rechnung an den/die Kund:in?
Bei der Abfertigung durch den Zoll gilt die Ware als „verzollt und versteuert“. Die Rechnung an den/ die Kund:in sollte sich aus dem Verkaufspreis zzgl. den zu entrichtenden Einfuhrabgaben zusammensetzen. Je nach Vereinbarung mit dem Käufer/der Käuferin können Transportkosten, Versicherungskosten etc. hinzugefügt werden.
Verkaufst du eine Arbeit oder Merchandise bereits vor dem Transport an einen Kunden im Ausland, sollte beim Verkaufspreis darauf hingewiesen werden, dass dieser noch zzgl. der anfallenden Einfuhrabgaben gilt.
Informationen zum Thema Besteuerung des Umsatzes bei touring artists:
Lieferung von Kunstwerken aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat: B2B (Business to Business)
Lieferung von Kunstwerken aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat: B2C (Business to Consumer)
Lieferung von Kunstwerken aus Deutschland in ein Drittland: B2B/B2C
Achtung: Material bedrohter Arten/ CITES-Genehmigung
Enthält ein Kunstwerk Naturmaterialien (pflanzliches oder tierisches Material)? Dann solltest du eine CITES-Bescheinigung mitführen, die die Arbeit in ihren Bestandteilen erklärt, denn einige Tiere und Pflanzen stehen unter besonderem gesetzlichem Schutz. Die Bescheinigung kann verhindern, dass der Zoll deine Arbeit „unter Verdacht“ beschlagnahmt. Bei evtl. fraglichen Gegenständen kann auch ein Schreiben des Herstellers hilfreich sein, welches verbaute Materialien erläutert - besonders, wenn das Material nicht geschützt ist, es aber so aussieht.
>>> Informiere dich hier über die CITES-Genehmigung
Achtung: Kulturgutschutz
Bei der Ausfuhr von Kulturgütern aus Deutschland und der Einfuhr in ein anderes Land sind u. U. kulturgutschutzrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Diese regeln, dass Kulturgüter, die in einem Staat als nationales Kulturgut besonders geschützt werden, nur dann legal in ein anderes Land eingeführt werden können, wenn sie rechtmäßig ihren Herkunftsstaat verlassen haben.
>>> Informationen zum Kulturgutschutz in Deutschland
Länderspezifischen Informationen
>>> Einfuhr von Kunstwerken in die Schweiz
>>> Einfuhr von Kunstwerken und Merchandise nach UK