Ein:e Arbeitnehmer:in stellt ihre oder seine Arbeitskraft gegen ein Entgelt zur Verfügung und gilt gegenüber dem oder der Arbeitgeber:in als weisungsgebunden. Das Arbeitsverhältnis ist in einem Arbeitsvertrag geregelt. Zu den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zählen Arbeiter:innen, Angestellte, Volontäre und Volontärinnen, Auszubildende und Praktikanten sowie Praktikantinnen.
Quelle: touring artists Redaktion