Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient dem Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und stellt die Versteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen sicher (§ 27a UStG). In Deutschland wird einem oder einer Unternehmer:in auf Antrag durch das Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Mit der Nummer kann die Unternehmereigenschaft von einem oder einer Leistungsempfänger:in im Ausland überprüft werden - so muss sie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auf Rechnungen immer aufgeführt werden.
Quelle: UStG, Bundeszentralamt für Steuern, Wikipedia, redaktionell bearbeitet