Schritt für Schritt führt dich unser Guide zu allen wichtigen Informationen, die du für deine internationale Arbeit brauchen könntest.

Here we go!

The Guide

Tools

Glossar

Name des Begriffes: Vergütungsschuldner
Beschreibungen des Begriffes:

Vergütungsschuldner

Begriff des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 50 Abs. 5 EStG) und relevant hinsichtlich der beschränkten Steuerpflicht, zum Beispiel von im Ausland ansässigen Künstlern und Künstlerinnen, die im Inland ein Einkommen erzielen. Der oder die Vergütungsschuldner:in ist eine natürliche oder juristische Person, die die Gage oder das Honorar ausbezahlt, also die Vergütung schuldet, bspw. der oder die Veranstalter:in. Sie oder er prüft, welchem Staat ein ggf. bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das Besteuerungsrecht ganz oder teilweise zuweist und ist zur Einbehaltung der Einkommensteuer (Abzugsteuer) und zu deren Abführung verpflichtet. Der Gesetzgeber nimmt hier die im Inland ansässige Vertragspartei in die Pflicht (s. auch Ausländersteuer). Die Steuer entsteht zu dem Zeitpunkt, zu dem die Vergütung dem oder der Gläubiger:in zufließt. Dann hat der oder die Schuldner:in der Vergütung den Steuerabzug vorzunehmen; die Bemessungsgrundlage hierbei ist die Rechnung von dem oder der Gläubiger:in. Er oder sie hat die innerhalb eines Kalendervierteljahres einbehaltene Steuer jeweils bis zum zehnten Tag des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats an das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen.

Quelle: EStGBundeszentralamt für Steuern (BZSt), redaktionell bearbeitet 

Zurück