Unter Verpflegungsmehraufwendungen versteht man die zusätzlichen Ausgaben, die während beruflicher Reisen im In- und Ausland für Essen und Trinken entstehen. Der Mehraufwand kann mittels der im Einkommensteuergesetz festgelegten pauschalen Tagegelder bzw. Auslandstagegelder steuerlich geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG, i. V. m. § 9 Abs. 4a EStG).
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