Im Versicherungsrecht bezeichnet man als Versicherungssumme den Betrag, der durch eine Versicherungspolice im Höchstfall abgedeckt ist. Gemeint ist der Maximalbetrag, den der Versicherer in einem Versicherungsfall aufbringt. Bei Schadenversicherungen, bspw. Haftpflichtversicherungen, spricht man auch von der Deckungssumme.
Quelle: Wikipedia, redaktionell bearbeitet