Verwertungsgesellschaften (VG) sind private Einrichtungen, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte treuhänderisch für viele Urheber:rinnen oder Inhaber:innen verwandter Schutzrechte wahrnehmen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist in Deutschland das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG), das Zulassung und Tätigkeit der VG regelt. Aufsichtsbehörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt. In Deutschland sind zurzeit 13 Gesellschaften zugelassen.
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