Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und einem Staat außerhalb der EU (Drittstatt), das für die EU-Staaten die Ausstellung von Visa an Bürger:innen des Drittstaates vereinfacht. Dies gilt für Durchreisen oder einen geplanten Aufenthalt von nicht mehr als drei Monaten in einem Zeitraum von sechs Monaten im Gebiet der EU-Staaten. Zurzeit bestehen Abkommen zwischen der EU und den folgenden Staaten (Stand: Februar 2015): Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Russland, Serbien und Ukraine.
Quelle: Auswärtiges Amt, redaktionell bearbeitet